Simon Stocker und seine Familie sind im Kanton Schaffhausen angemeldet und wohnhaft. Seine Wählbarkeit ist nicht infrage gestellt.
Im Zusammenhang mit dem Zeitungsbericht vom 19. Juni 2025 “Kann sich die Causa Stocker wiederholen?” wurde der Eindruck erweckt, die Situation rund um Simon Stockers Wohnsitz sei dieselbe wie vor eineinhalb Jahren bei den Ständeratswahlen 2023. Damit wurde infrage gestellt, ob eine Wahl von Simon Stocker am 29. Juni überhaupt gültig sein würde.
Diese Darstellung verzerrt die Tatsachen. Die Familie von Simon Stocker, vor allem seine Frau und sein Sohn, haben ihre Lebensumstände seit der Wahl im November 2023 massgeblich verändert.
Seine Frau und sein Sohn wohnen nun ebenfalls in Schaffhausen, in einer Familienwohnung in der Schaffhauser Altstadt. Der Sohn wird nach den Sommerferien den städtischen Kindergarten besuchen und wird aktuell in Schaffhausen familiär betreut. Seine ganze Familie ist nun hier angemeldet und bezahlt die Steuern in Schaffhausen.
Die Voraussetzungen für eine Wahl am 29. Juni 2025 sind damit eindeutig erfüllt. Wir gehen davon aus, dass auch die Staatskanzlei dies so festhalten wird. Simon Stocker hat seine Wohnsituation in der Vergangenheit stets offen kommuniziert – und er tut das auch heute.
Haben Sie weitere Fragen an Simon Stocker, zur Wohnsituation oder zum Wahlkampf allgemein? Kontaktieren Sie uns gerne unter kanton@spsh.ch