SP-Fraktionserklärung Sitzung Kantonsrat vom 8. April 2024

Am 9. Februar 2020 hat das Schaffhauser Stimmvolk mit 54 Prozent Ja-Stimmen die Volksinitiative «Transparenz in der Politikfinanzierung» der JUSO als neuen Artikel 37a der Kantonsverfassung angenommen. Gegen den Widerstand der bürgerlichen Parteien und des bürgerlich dominierten Regierungsrates.

Seit mehr als 3 Jahren versucht nun die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat mit allen Tricks, lauteren und auch rechtlich unlauteren, wie das Bundesgericht endgültig festgestellt hat, diesen Volksentscheid rückgängig zu machen: Letztmals am 7. November 2022, als gegen den Willen (dieses Mal) der Regierung und der linksgrünen Ratsseite beschlossen wurde, die neue, ausformulierte Verfassungsbestimmung von Art. 37a durch eine vage, kastrierte Bestimmung zu ersetzen, die auf einer politisch fragwürdigen Motion von FDP-Ratskollege Heydecker basiert. Dies sollte sodann in einer einzigen, neuen Volksabstimmung geschehen, ohne dass die gleichzeitig im Raum stehende, am gleichen Tag im Kantonsrat fertig beratene Umsetzungsinitiative zu Artikel 37a KV gleichzeitig zur Abstimmung gebracht wird. Doch das Bundesgericht sagte: So nicht! Zum Urteil

Zitat BG: Dadurch «hat der Kantonsrat» – ich füge hinzu: mit rein bürgerlicher Mehrheit – «den Anspruch der Stimmberechtigten auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe verletzt» (Artikel 34 Absatz 2 Bundesverfassung).

Mit anderen Worten: Das BG hat der bürgerlichen Trickserei zur Beseitigung der vom Schaffhauser Stimmvolk beschlossenen Transparenzbestimmung von Art. 37a KV rechtlich den Riegel geschoben.

Wir fordern die bürgerliche Ratsmehrheit auf, das im Zusammenhang mit der Transparenz geführte unwürdige Spiel mit der Demokratie zu beenden und zu einer glaubwürdigen, konstruktiven Politik, die namentlich auch harte Auseinandersetzungen um gute Lösungen für den Kanton und seine Bevölkerung einschliesst, zurückzufinden.

Es geht jetzt darum, dass dem Auftrag des Bundesgerichtes ohne weitere Verzögerungen nachgekommen wird und der Kantonsrat den Weg frei macht für eine gleichzeitige Volksabstimmung über die Umsetzungsinitiative und den von diesem Rat auf Basis der Motion Heydecker beschlossenen Gegenvorschlag.

Gehen wir jetzt gemeinsam zügig an die Arbeit, auch wenn diese über den Umweg mit einer Spezialkommission geschehen muss.

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