Leser:innenbrief zur AHV 21 – Glauben Sie an Märchen? Ich auch nicht. Dass die Vorlage zur AHV 21 Gleichberechtigung bringen soll, ist ein solches. Gleichberechtigung bedeutet nicht gleiches Rentenalter, sondern gleiche finanzielle Voraussetzungen. Davon sind wir weit entfernt. Niemand bestreitet, dass Armut weiblich ist. Solange sogenannt typische Frauenberufe schlechter entlöhnt werden, v.a. die Frauen sehr viel unbezahlte Sorgearbeit leisten (Kinder, Enkel, betagte Angehörige betreuen, etc.), können wir von Gleichberechtigung nur träumen.
Tatsächlich haben viele Frauen immense Lücken in der Altersvorsorge, weil sie aus oben genannten Gründen Teilzeit arbeiten. Deshalb erhalten sie nicht die maximale AHV-Rente, können sich kein hoch genug dotiertes Pensionskassengeld ansparen. Hier beginnt für mich das Märchen: wir sollen jetzt der Rentenalter Erhöhung zustimmen —— und danach sind die Rechtsbürgerlichen zufrieden und werden in der 2. Säule nicht das verbessern, was dringend nötig wäre. Wäre ihnen das ein echtes Anliegen, hätten sie dem Vorschlag zur BVG-Reform bereits zugestimmt. Dass sie das nicht getan haben, ärgert sogar einen Teil der bürgerlichen Frauen. Das will was heissen. Diese haben eben immer betont, dass wir der AHV 21 getrost zustimmen könnten, es werde dann in der 2. Säule nachgebessert. Das glaube ich absolut nicht, weshalb ich am 25. September klar 2 x NEIN stimmen werde.
Wenn Ihnen wahre Gleichberechtigung ein Anliegen ist, stimmen Sie bitte ebenfalls 2 x NEIN. Das Thema betrifft übrigens auch die Männer!Es gibt bessere Lösungen, die AHV zu sanieren. Ohne Verknüpfung mit dem BVG (den Pensionskassen) wird das nicht gelingen.
Esther Bänziger, Schaffhausen