Bescheiden und wirksam

Leserbrief zur Volksabstimmung über die Solidaritäts-Initiative vom 15. Mai

Nehmen wir an, eine Person hat vor zehn Jahren bei der Kantonalbank ein Vermögen von fünf Millionen Franken angelegt und zwar konservativ, das heisst, auf Werterhaltung ausgerichtet, nicht auf Rendite. Dieses Vermögen war zehn Jahre später 40 Prozent mehr wert, ohne dass die Person dafür auch nur einen Finger gerührt hätte. Diese 40 Prozent entsprechen zwei Millionen Franken! Und nun verlangt die Corona-Solidaritäts-Initiative von solchen reichen Personen – es gibt im Kanton Schaffhausen etwa 1‘100 davon – einen kleinen Obolus. Sie müssten auf ihrem über der 2-Millionen-Grenze liegenden Vermögensanteil einen Steuerzuschlag von 0,3 Promille bezahlen. Die hier erwähnte Person müsste also 0,3 Tausendstel von fünf Millionen Franken abliefern: 1500 Franken während fünf Jahren, insgesamt 7500 Franken. Dieser Ablieferung steht der Vermögenszuwachs von zwei Millionen Franken gegenüber. Sie beträgt also nicht einmal ein halbes Prozent davon. Mit Verlaub: Das ist für diese Personen eine Bagatelle. Für Kanton und Gemeinden ist es keine Bagatelle, denn sie würden je gut eine Millionen Franken pro Jahr einnehmen, während der Laufzeit des Zuschlags von fünf Jahren also gut zehn Millionen. Das entspricht einem Fünftel der bis Ende letzten Jahres aufgelaufenen Corona-Kosten. Die Initiative hält also, was sie verspricht: Sie gibt den reichen Leuten Gelegenheit, mit einer bescheidenen Abgabe einen beachtlichen Teil der Corona-Kosten zu tragen. Darum heisstsie Solidaritäts-Initiative und verdient unsere Zustimmung.

Hans-Jürg Fehr

Solidaritäts Initiative Schaffhausen

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed