Mobile, demontierbare Elektromotore für Weidlinge

Eine Motion eingereicht von Grossstadtrat und Fraktionschef Urs Tanner –

Im Jahre 2017 wurde die Volksinitiative “Bootsliegeplätze fifty-fifty – Für Ruhe und Erholung am Rhein” mit 61 % klar angenommen. Der Motionär war in der Diskussion zur Verordnung „Reglement über die Benützung der Bootsliegeplätze (Weidlingsreglement)“ auch dafür Elektromotore nicht zu bevorzugen. Allerdings entstand eine Gesetzeslücke: mobile, demontierbare Elektromotoren, die Mieterinnen/Mieter von städtischen Pfosten, welche keinen Motor haben, dürfen diesen nicht verwenden.

This Freivogel hat in den SN zu Recht darauf hingewiesen. Und „trotz“ des Kommentars von Robin Blank bringe ich diese Idee zur Diskussion. Weil sie schlicht prüfenswert erscheint! Ein Telefonat mit einem Bootsbauer aus Thayngen überzeigte mich zu 100%, dass diese Idee auch praktisch einfach umzusetzen sei; solche Motore existieren und sind erprobt. Mit dieser Ergänzung würden wir älteren und /oder handicapierten Stachlerinnen und Stachler eine grosse Freude bereiten. Auch wäre dies ein undogmatischer unbürokratischer Ansatz.

Reglement über die Benützung der Bootsliegeplätze (Weidlingsreglement) vom 15. Dezember 2015: 

Bestehendes Recht:

Art. 3,1 Die Liegeplätze werden so vergeben, dass es zur Hälfte Boote mit und zur Hälfte Boote ohne Motoren hat.

Ergänzung in Art. 3,1 bis oder Art 3a oder an anderer Stelle:

„Boote ohne Motor dürfen mobile, demontierbare Elektromotore nutzen.

Eine dauerhafte Montierung des Elektromotors bleibt untersagt.“

Antrag

Das Reglement über die Benützung der Bootsliegeplätze (Weidlingsreglement) vom 15. Dezember 2015 sei inhaltlich wie folgt zu ergänzen:

„Boote ohne Motor dürfen mobile, demontierbare Elektromotore nutzen.

Eine dauerhafte Montierung des Elektromotors bleibt untersagt.“

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