Kleine Anfrage SP/JUSO-Fraktion Urs Tanner
Heute wurde an der PK des Bundesrates folgende Frage gestellt: Gibt es eine Testpflicht für Besucher in Altersheimen? «Ob eine Testpflicht eingeführt wird, ist letztlich Sache der Altersheime», präzisiert Michael Gerber vom BAG. Klar ist aber laut Berset: Wenn bei Altersheimen getestet wird, zahlt künftig der Bund die Rechnung dafür.
Was sind Corona-Schnelltest?
Die Schnelltests reagieren qualitativ auf virale Antigene und liefern innert 15 bis 30 Minuten ein Ergebnis. Dafür wird, ähnlich wie beim PCR-Test, ein Abstrich an der hinteren Nasenwand genommen. Die Schnelltests sind weniger empfindlich als PCRTests, aber absolut verlässlich, von Swissmedic validiert und vom Bundesrat freigegeben. Einige Schaffhauser Apotheken bieten diese Tests an.
Man könnte also auch in der Stadt Schaffhausen diese Tests obligatorisch erklären und verlangen, dass ein solcher, der nicht älter ist als 24 Stunden, vorgezeigt wird. Die Stadt Tübingen («Tübinger-Weg») hat mit dieser und anderen Massnahmen quasi kein Corona in den Altersheimen!
Frage: 1. Ist der Stadtrat auch der Meinung, dass das Einführen von Corona-Schnelltests für Besucherinnen und Besucher in den st. Altersheimen die Sicherheit aller massiv erhöhen würde?
Frage: 2. Ist der Stadtrat bereit diese Corona-Schnelltests für Besucherinnen und Besucher in den st. Altersheimen obligatorisch zu erklären?
Grossstadtrat Urs Tanner