Nein zum Frontalangriff auf den Lohnschutz

Leserbrief zur eidgenössischen Abstimmung vom 27.9.2020: Kündigungsinitiative

Mit der Personenfreizügigkeit hat die Schweiz gegen das Lohndumping scharfe flankierende Massnahmen eingeführt. Der Lohnschutz in der Schweiz ist der wirksamste in ganz Europa. Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt können so effizient bekämpft werden und das höhere Lohnniveau in der Schweiz kann erfolgreich verteidigt werden. Mit der Kündigung der Personenfreizügigkeit fallen die flankierenden Massnahmen. Die Drahtzieher der Initiative wissen genau, dass damit die Löhne unter Druck kommen. Ausserdem wären wir in die Zeit zurückversetzt, als es für ausländische Arbeitskräfte kaum Rechte gab. Familiennachzug oder ein Wechsel des Arbeitgebers waren ihnen verwehrt. Das angestrebte Kontingentsystem bringt übrigens keine Begrenzung der Zuwanderung. Das ist eine Illusion. Nie waren die Zuwanderungsraten so hoch, wie in den Jahren der Hochkonjunktur als in der Schweiz noch das Kontingentsystem galt. Die Bilateralen garantieren hochwertige Arbeitsplätze und ein hohes Lohnniveau in unserem Land. Damit der Wohlstand allen zugutekommt, müssen wir diese Kündigungsinitiative verhindern. Deshalb Nein zur gefährlichen Begrenzungsinitiative.

23.8.2020, Martina Munz, Nationalrätin

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