Lärmradar / Lärmblitzer einsetzen

Postulat von Fraktionschef Urs Tanner: Lärmradar / Lärmblitzer einsetzen

Der folgende Artikel ist geltendes Recht (SVG) Art. 42 Vermeiden von Belästigungen

1 Der Fahrzeugführer hat jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern, namentlich durch Lärm, Staub, Rauch und Geruch, zu unterlassen und das Erschrecken von Tieren möglichst zu vermeiden.

Das Gesetz gilt, wird aber kaum durchgesetzt, was sehr unschön, aber nachvollziehbar ist!

Eine kleine Schaffhauser Wochenzeitung schrieb dazu am 11.6.20: “..dazu müssen sich Polizisten auf die Lauer legen und darauf warten, dass ein Autofahrer seinen Motor aufheulen lässt oder wiederholt unnötig herumfährt.”

Wie wir alle wissen, kann technisch nicht nur “Tempo” sonder auch “Lärm” gemessen werden. Und zwar mit einem Lärmradar / Larmblitzer. Solche Geräte sind in Frankreich im Einsatz, auch die ETH Lausanne hat eines entwickelt.  Was noch fehlt ist die gesetzliche Grundlage auf Bundesebene; deshalb hat dies die SP-Nationalrätin Gabriela Suter mit einem Vorstoss im Juni 20 gefordert. Die gesetzlichen Grundlagen für «Lärmblitzer» analog zu Geschwindigkeitsradargeräten seien zu schaffen. 

Das ist ja gesetzgeberisch auch nicht so ein Kunststück, wenn die politische Mehrheit vorhanden ist! Lärm ist kein akademisches Problem, sondern ein ganz konkretes! Siehe Leserbriefspalten Lokalpresse. Gemäss Statistik¹ sind in der Schweiz rund 1,6 Millionen Menschen übermässigen Verkehrsimmissionen ausgesetzt. Daran hat die Strasse einen Anteil von ca. 1,1 Millionen, die Eisenbahn einen solchen von ca. 170‘000 und die Flughäfen einen solchen von ca. 100‘000. Der Verkehrslärm ist damit nach wie vor das grösste Lärmproblem in der Schweiz. Am Tag ist jede fünfte, in der Nacht jede sechste Person davon betroffen.

1 Umwelt Schweiz 2011, Bafu Umweltschutzbericht,

  I. Rechenschaftsbericht zur Umsetzung der Umweltpolitik. Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt bafu und vom Bundesamt für Statistik bfs, Bern/Neuchâtel 2011

Der Stadtrat ist zu beauftragen, dem Stadtparlament Bericht zu erstatten über die Prüfung des Einsatzes von Lärmradaren an geeigneten Stellen, sobald die gesetzliche Grundlage auf Bundesebene steht.

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