Lärmradar / Lärmblitzer einsetzen
Postulat von Fraktionschef Urs Tanner: Lärmradar / Lärmblitzer einsetzen Der folgende Artikel ist geltendes Recht (SVG) Art. 42 Vermeiden von Belästigungen 1 Der Fahrzeugführer hat jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern,