Hass ist keine Meinung

 Leserbrief  zur Eidg. Abstimmung «Verbot der Diskriminierung» vom 9.2.2020 

Hass gefährdet das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Heute ist die Hemmschwelle kleiner geworden, sich in sozialen Medien anonym beleidigend zu äussern und zu Hass aufzurufen. Homosexuelle sind davon besonders getroffen. Die Folge davon sind Verunsicherung, Angst und die Spaltung der Gesellschaft. Was als verbale Beleidigung beginnt, endet oft mit Pöbeleien, Spukattacken oder tätlichen Angriffen. Heute besteht kein Rechtsschutz, wenn Schwule oder Lesben hasserfüllten, verleumderischen und hetzerischen öffentlichen Aussagen ausgesetzt sind. Wird eine ganze Gruppe diffamiert, greift das Gesetz nicht. Mit der Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm wird neu nebst Religion, Rasse und Ethnie auch der öffentliche Aufruf zu Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung strafbar. Konservative und christliche Kreise beschwören nun das Ende der Meinungsfreiheit herauf, genau wie vor 20 Jahren als die Antirassismus-Strafnorm eingeführt wurde. Wie wir wissen, ist das nicht eingetroffen. Auch künftig, wird kein Stammtischgespräch zensiert und keine Meinung verboten. Wird aber die Menschenwürde vorsätzlich und öffentlich krass verletzt, muss das strafrechtlich verfolgt werden können. Die Schweiz und auch kein anderes demokratisches Land kann ein Interesse daran haben, dass öffentliche Hetze ohne Konsequenzen bleibt. Mit der Erweiterung der Strafnorm wird ein klares Zeichen gesetzt, dass unsere Gesellschaft Aufrufe zu Hass und Diskriminierung nicht toleriert und die Menschenwürde aller Menschen schützt. Ich stimme deshalb am 9. Februar 2020 mit Überzeugung Ja zum Diskriminierungsverbot. 

12.1.2020, Martina Munz, Nationalrätin 

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed