Motion von Fraktionschef Urs Tanner: Attraktivierung des Parlaments: Stellvertretungsmöglichkeit im Grossen Stadtrat
Bei der SP-Fraktion rückte der 5. Ersatz nach, bei der SVP der 9. Ersatz, bei der AL verzichteten alle Ersatzleute (23). Heute bedeutet ein Mandat, das ernsthaft ausgeführt wird, Verpflichtung, Disziplin und Präsenz. Das macht es bei Mutterschaft, Studium, Weltreisen oder Sabbaticals schwierig!
Es wäre sehr viel attraktiver, wenn man in Ausnahmefällen sich für ein halbes Jahr oder rein paar Monat vertreten lassen könnte, ohne den Sitz zu verlieren.
Es muss eine Stellvertretungsmöglichkeit geschaffen werden. Es wäre in meinen Augen auch eine win-win Situation, dass die Stellvertreterinnen und Stellvertreter so auch Parlamentsluft schnuppern können und Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch mal ein Auslandsemester, Mutterschaftsurlaub oder anders nehmen könnten.
In der Schweiz gibt es bisher fünf Kantone, welche ein Stellvertretungssystem für Parlamentarierinnen und Parlamentarier vorsehen. Es sind diese die Kantone Jura, Neuenburg, Wallis, Graubünden und Genf.
Die entsprechenden Regelungen in den erwähnten Kantonen haben folgende Gemeinsamkeiten:
- Die Stellvertretung wird vom Volk gewählt.
- Die Möglichkeit, von der Stellvertretung Gebrauch zu machen, steht jeweils allen Parlamentarierinnen und Parlamentariern offen.
Unterschiedlich geregelt ist jeweils die Art und Weise, wie die Stellvertretung gewählt wird:
- Im Kanton Wallis wird die Stellvertretung separat gewählt. Jeder Bezirk oder Halb-Bezirk erhält sovielmal einen Abgeordneten und einen Ersatzmann zugeteilt, als die Verteilungszahl in der Zahl seiner schweizerischen Wohnbevölkerung enthalten ist.
- Im Kanton Jura wird die Stellvertretung zur gleichen Zeit und auf derselben Liste gewählt wie die andern Abgeordneten. Die Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter richtet sich nach der Anzahl der Abgeordneten, welche in einem Bezirk gewählt werden.
- Der Kanton Genf lässt die ersten nicht gewählten Personen auf einer Liste jeweils als Stellvertretung aufführen. Es gibt somit keine separate Wahl für die Stellvertretung.
- Analog zu Genf wird auch im Kanton Neuenburg die Stellvertretung auf den gleichen Listen wie die sonstigen Abgeordneten gewählt. Jede Liste mit fünf oder mehr Abgeordneten, hat fünf Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, bei weniger als fünf Abgeordneten gibt es jeweils eine Stellvertretung.
- Im Kanton Graubünden wählt im Rahmen der Grossratswahlen jeder Wahlkreis so viele Stellvertreterinnen und Stellvertreter, als er Abgeordnete zu wählen hat, höchstens jedoch zehn.
Der Stadtrat wird mit folgendem beauftragt:
Antrag:
- Es sei die gesetzliche Grundlage auf Verfassungsebene zu erlassen, welche eine Stellvertretung im Grossen Stadtrat ermöglicht.
- Es sei die Stellvertreterregelung des Kanton Genf zu wählen, bei welcher die ersten nicht gewählten Personen auf einer Liste jeweils als Stellvertretung fungieren.
Die Motionäre SP/JUSO Fraktion