«Setzen wir der Bodenverschwendung und der Landschaftszersiedelung klare Grenzen»

Ja-Komitee Schaffhauser Bodeninitative

«Setzen wir der Bodenverschwendung und der Landschaftszersiedelung klare Grenzen»

Mit der «Schaffhauser Bodeninitiative» soll der seit 17 Jahren hängige Verfassungsauftrag der haushälterischen Bodennutzung im kantonalen Baugesetz konkretisiert werden. Am 22. September kommt das Anliegen an die Urne.

Die Schaffhauser Kantonsverfassung verlangt eine haushälterische Nutzung des Bodens. Die Initiative konrketisiert diesen Verfassungsauftrag im Baugesetz und verlangt dabei im Wesentlichen folgende Punkte:

Boden sinnvoll nutzen
Im Gewerbe- und Industriegebiet ist der Verschleiss an Boden zu hoch. Mehrstöckige Bauten mit unterirdisch angeordneten Parkflächen sollen die Verschwendung von Bauland stoppen.

Zersiedlung stoppen
Neue landwirtschaftliche Bauten sollen in Hofnähe gebaut werden statt die freie Landschaft zu zersiedeln.

Grünflächen erhalten
Die Vermeidung von Versiegelung und Verschotterung auf öffentlichem Grund hilft die Artenvielfalt zu erhalten und wirkt gegen die Sommerhitze.

Nebst vielen Privatpersonen bilden folgende Trägerorganisationen das Ja-Komitee:

Boden von Martina Munz, Nationalrätin, Hallau

«Der Boden ist ein wertvolles Gut, weil er sich nicht vermehren lässt. Er ist unsere Lebensgrundlage. Tragen wir ihm Sorge statt ihn zu verschwenden.»

Die erste Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1) fokussiert auf die Siedlungsentwicklung nach innen. Durch diese Entwicklung nach innen wächst jetzt der Druck auf das Nichtsiedlungsgebiet. Die Gebäudeflächen ausserhalb der Bauzonen haben in den letzten Jahren stark zugenommen.

Das Nicht-Siedlungsgebiet braucht einen besseren Schutz, das ist allgemeiner Konsens. Mit der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) sollte diese Zersiedelung gestoppt werden. Die vorberatende Kommission im Parlament ist aber im Juni 2019 nicht auf das Gesetz eingetreten. Wir stehen wieder am Anfang. Es wird noch sehr viele Jahre dauern, bis ein griffiges RPG 2 in den Kantonen zur Umsetzung kommt.

Auf den Bund zu hoffen, ist eine Illusion. In der Landwirtschaftszone nimmt die Anzahl der Bauten immer noch zu, obwohl die Zahl der Betriebe abnimmt. Handeln wir kantonal, weil national nichts passiert.

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), weitere Raumplanungsfachleute und Juristen haben die Initiative als rechtskonform bestätigt und begrüssen ihre Zielsetzung, der Zersiedelung auch im Nichtbaugebiet entgegenzuwirken.

Landschaft von Hans-Georg Bächtold, Raumplaner ETH NDS, Präsident Randenvereinigung SH, Neunkirch

«Die Schönheit unserer einzigartigen Landschaft ist in Gefahr.»

Konkretes Beispiel aus dem Klettgau: Raum Oberneuhaus mit den über die Landschaft verstreuten Landwirtschafts-Gebäuden Wolfacker, Stockacker und Studenacker.

Zersiedlung als Problem unseres Lebensraumes ist anerkannt. Der Begriff weckt bei den Menschen unterschiedliche Bilder: ungeregeltes Wachstum von Ortschaften oder über die Landschaft zerstreute Bauten und Anlagen. Für Raumplanungsfachleute ist Zersiedlung das Gegenteil einer haushälterischen Nutzung des Bodens und nicht vereinbar mit den in Verfassung und Gesetz umschriebenen Zielen der schweizerischen Raumplanung.

Die Landwirtschaft ist sehr wichtig für die Pflege der Landschaft. Aber mit ihren verstreuten Gebäuden ist sie auch der massgebende Faktor der Zersiedlung unserer Landschaft. Früher gab es noch die unverbaute Landschaft im Klettgau – die Weite der Kornkammer Schaffhausens. In den letzten Jahren sind sehr viele neue Einzelgebäude entstanden, die Bauernhöfe haben sich unschön aufgebläht. Das ist auch eine Frage der Bauqualität und der Materialwahl.

«Aufgeblähte Mastställe und gesichtslose Gewerbehallen machen die Schönheit unserer einzigartigen Landschaft kaputt. Die Bodeninitiative setzt hier endlich klare Grenzen.»

Die Bodenininitiative fordert neu im Baugesetz Art. 9a Landwirtschaftszone das Konzentrationsprinzip und die Rückbaupflicht. Nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Gebäude sind zu entfernen.

• Zudem sind gemäss Art. 9b die Bauten in einer Speziallandwirtschaftszone zu konzentrieren. Die Gemeinden sollen dieses Thema gemeinsam pro Region (z.B. Klettgau, Reiat, Bibertal) im Rahmen ihrer räumlichen Planung anpacken. So ist es möglich, geeignete Zonen angrenzend an Industrie- und Gewerbezonen auszuweisen.

Klima & Biodiversität von Simon Furter, Geschäftsführer WWF SH, Schaffhausen

Zentrale Botschaft: «Versiegelte und verschotterte Flächen heizen das lokale Klima auf und gefährden die Biodiversität.»

Die Hitze in den Städten nimmt zu, die Artenvielfalt nimmt weiter ab. Es sind Klimaadaptionsmassnahmen gefordert: Weniger Versiegelung, mehr Grünflächen, mehr Schatten, bessere Luftzirkulation.

Der neu geforderte Art. 47b im Baugesetz verlangt die Minimierung der Versiegelung und der Verschotterung auf öffentlichem Grund. Die Gemeinden sollen diesbezüglich ihre Vorbildfunktion wahrnehmen.

Die öffentlichen Plätze in den Schaffhauser Gemeinden zeigen, dass es noch viel zu tun gibt. Der Herrenacker ist ein gutes Anschaungsbeispiel. Hier herrschen im Sommer mittlerweile Temperaturen wie in Süditalien und für einen angenehmen Aufenthalt ist es viel zu heiss.

Dieser Mediteranisierung muss in allen Gemeinden bei zukünftigen Platzgestaltungen entgegengewirkt werden. Mehr Schatten (z.B. mit grossen Bäumen), Grünflächen (z.B. Blumenwiesen) und Wasser (z.B. Brunnen) sind wichtig.

Das Thema Verschotterung wird gemäss unserem Wissensstand erstmalig in der Schweiz auf Gesetzesebene eingebracht.

Auch Art. 47c zur Industrie-Gewerbe-DL-Zone ist stark mit den Themen Klima und Biodiversität verknüpft. Durch die vielen einstöckigen Gebäude und die grossen oberirdischen Parkplatzflächen – gerade bei Einkaufszentren – ist der Versiegelungsgrad viel zu gross. Wir fordern, dass die Gebäude zukünftig mehrstöckig zu bauen und die Parkplätze unterirdisch anzuordnen sind.

Verbindlichkeit von Peter Sandri, Architekt, Büttenhardt

  • «Erst mit der Verankerung im Baugesetz wird die haushälterische Bodennutzung so richtig verbindlich.»
  • Der kantonale Richtplan ist nur behördenverbindlich und sollte von den Gemeinden beachtet werden. Die Betonung liegt auf sollte. Das Baugesetz ist jedoch bei jedem Bauprojekt verbindlich und muss durch alle Bauherren – auch die Gemeinden – befolgt werden. Daher braucht es die Verankerung im Baugesetz.
  • Die Vorgaben der kantonalen und kommunalen Richtpläne gilt es zwingend zu beachten. Dies zeigt sich am Beispiel Herblingertal, wo ja eine Planungszone verfügt und inzwischen wieder aufgehoben wurde. Es darf nicht sein, dass dort munter neue einstöckige Gebäude gebaut werden. Es handelt sich um ein Transformationsgebiet, das es zu verdichten gilt.

Noch eine Bemerkung zu den Einkaufszentren an der Peripherie: Diese können mit ihren grossen oberirdischen Parkplatzflächen auf günstigem Bauland die Parkierung kostenlos anbieten. Damit haben sie ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem Gewerbe in der Schaffhauser Altstadt. Unsere Gewerbetreibenden in der Altstadt müssten daher eigentlich für die Initiative sein.

Zum Thema Grünflächen noch dies: Es besteht noch grosses Potenzial bei der Begrünung von Dächern und Fassaden. Die Vorgaben betreffend den Grünflächenanteilen gerade in der Industrie- und Gewerbezone sollten weiter verschärft werden. Dies ist aber nicht Bestandteil dieser Initiative.

Gerne weisen wir die Medien auf die kontrakdiktorische Podiumsdiskussion vom 5. September im Güterhof in Schaffhausen hin und laden sie dazu ein. Das Programm dazu ist auf der Website des Ja-Komitees zu finden.Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ja-Komitee Schaffhauser Bodeninitiativec/o WWF Schaffhausen Postfach, 8201 Schaffhausen

www.wwf-sh.ch/bodeninitiative

Kontaktperson:
Simon Furter, Tel. 079 704 42 70 / simon.furter@wwf.ch

Christoph Brassel Beatrice

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