SP-JUSO-Fraktionserklärung Umsetzung STAF

KR-Sitzung vom 17. Juni 2019

Die STAF, meine Damen und Herren, wurde am 19. Mai vom Schweizervolk mit Zweidrittelmehrheit der Stimmenden angenommen.

Immer wieder wurde und wird gesagt, und zwar eher abwertend, die STAF sei ein Kuhhandel. Doch in der Schweiz ist das gute, bewährte Tradition, auch in der Politik: Bei der Einführung der Mehrwertsteuer war es so, diese wurde mit derPrämienverbilligung kombiniert. Man sollte das also nicht negativ bewerten, sondern pragmatisch als Abschluss eines fairen Handels. In unzähligen Auktionen landauf-landab stehen Kühe bereit, um einen neuen, stolzen Eigentümer zu erhalten, und dieser ist selbstverständlich auch bereit, einen angemessenen Preis dafür zu bezahlen. Was im Tierhandel wie auch in der Politik daran anrüchig oder negativ sein soll, ist mir schleierhaft. Und – wie gesagt – eine satte Mehrheit der Schweizer Stimmenden hat das goutiert wird.

Auf Bundesebene wurde also aufgezeigt, wie man es erfolgreich machen kann. Nun ist es am Kanton, die bundesrechtlichen Vorgaben sinnvoll und vernünftig umzusetzen, bzw. dem vom Bund erstellten Rohbau den kantonalen Innenausbau folgen zu lassen, der notabene auch nicht gratis sein kann. Es liegt geradezu auf der Hand, dass dies nach dem Muster des erfolgreichen eidg. Kuhhandels erfolgen soll. Weil es auf Kantonsebene jedoch viel kleiner daherkommt nenne es mal „Kälberhandel“. Und lassen Sie mich anfügen: Als Kalb – den Esel lasse ich mal beiseite – mag mir erscheinen, wer sich kategorisch einem 2. Kuhhandel entziehen will.

Dem Regierungsrat ist es, entgegen meinen anfänglichen Erwartungen, gelungen, wie auf Bundesebene eine Vorlage zu präsentieren, in welcher das Bemühen um Ausgewogenheit gut erkennbar ist, auch wenn wir uns da und dort noch etwas mehr in der Waagschale für die natürlichen Personen, insbesondere für den Mittelstand sowie Familien, gewünscht hätten. Und bei der Dividendenbestreuerung zudem eine stärkere Reduktion der Privilegierung auf 70 anstatt 60 Prozent, namentlich bei Eintritt in die 2. Phase der Steuerreform. Die Reduktion des Kapitalsteuersteuersatzes von 1 Promille für ordentliche Kapitalgesellschaften um das vierzigfache (!) auf den bisherigen stark privilegierten Ansatz für Statusgesellschaften von 0.025 Promille kommt nicht nur einem Kniefall vor diesen gleich, sondern faktisch einem Steuergeschenk an die ordentlichen Kapitalgesellschaften und damit indirekt auch einer verkappten Senkung der Vermögenssteuern. Stellen Sie sich vor: Wenn eine Firma mit einem steuerbaren Kapital von einer Million bisher nominal ein Promille Kapitalsteuer bezahlen musste, also tausend Franken, dann werden es fortan noch 25 Franken sein! Das soll ruhig hier einmal klar gemacht werden.

Andererseits schlagen die Massnahmen für Familien mit knapp 7 Millionen zu Buche, was auch nicht nichts ist. Und die Gemeinden profitieren bereits in der 1. Phase der Reform mit 2,4 Millionen, bei Eintritt der 2. Phase sogar mit knapp 5 Millionen, welches Geld jetzt insbesondere für die Prämienverbilligung eingesetzt werden kann ja muss, was den dort in letzter Zeit von den Gemeinden stark beklagten „Leidensdruck“ deutlich reduzieren wird.

Dies alles war nur möglich, weil die Regierung erstmals seit langem in ernsthafter Weise eine Vernehmlassung durchgeführt hat, mit anschliessendem runden Tisch, so dass sie sehr genau eruieren konnte, welche Wünsche, Vorgaben, aber auch rote Linien die Beteiligten haben. Es bleibt zu wünschen, dass der Regierungsratdieses Erfolgsmodell in Zukunft nicht rasch wieder vergisst.

Es ist gewiss nicht so, dass wir von der SP-Juso-Fraktion wunschlos glücklich wären, wenn wir im Detail darauf schauen, was uns von der Regierung vorgeschlagen wird, insbesondere beim steuerrechtlichen Teil der Vorlage. Das dogmatisch anmutende, unbedingte Mithaltenwollen der Regierung an der Spitze des nach wie vor andauernden Steuerdumpings ist für uns nicht nachhaltig, sondern ein Festhalten an einer Marschrichtung in einer Sackgasse bzw. eine kurzsichtige Pflege eines steuerpolitischen Auslaufmodells, das alle Staaten und in der Schweiz die Kanton letztlich schwächen und die sprichwörtliche eidgenössische Solidarität untergraben wird.

Einige von Ihnen, meine Damen und Herren, werden sich jetzt wohl fragen, weshalb denn die SP sich gleichwohl bereit erklärt, auf diese Vorlage einzutreten, wenn sie doch der Auffassung ist, steuerpolitisch sei man damit auf dem Holzweg. Erstens sind wir der Auffassung, dass es der SP auf Bundesebene gelungen ist, diesen Holzweg noch einigermassen begehbar auszugestalten, indem einige stossende Widerwärtigkeiten der mit falschen Zahlen beim Stimmvolk herbei manipulierten USR II sowie der dadurch vor dem misstrauisch gewordenen Souverän gescheiterten USR III beseitigt werden konnten. Zweitens glauben wir, und es gibt dafür einige, auch ganz neue und gewichtige Anzeichen, dass mittelfristig damit zu rechnen ist, dass international via OECD dafür gesorgt wird, dass eine Umkehr in der Sackgasse des masslosen, mit immer neuen Privilegien gespickten Steuerwettbewerbs bevorsteht. Wir sehen denn auch eine Wende am Horizont aufscheinen. Drittens, und heute für uns entscheidend ist aber, dass durch unser Tolerieren des gerade noch gangbaren steuerpolitischen Holzweges ein neuer bisher verriegelter Pfad geöffnet wird, auf welchem der Kanton Schaffhausen auf sozialem Gebiet, insbesondere bei der Familienförderung, sich in eine vielversprechende, zukunftsfähige Richtung bewegt, der geeignet ist, zusammen mit anderen Massnahmen einen namhaften Beitrag zur Lösung des Demographieproblems des Kantons zu leisten.

Als erster deutsch-schweizer Kanton wird nämlich ein Steuerabzug für Kinder direkt vom Steuerbetrag ermöglicht, was ein lang gehegtes Anliegen der SP war und ist, und was durchaus wegweisend sein könnte für andere soziale Anliegen sowie für weitere Kantone. Dass sich die bürgerlich dominierte Regierung zu dieser sozialpolitischen Pionierleistung durchringen konnte, zeigt, dass sie aus der Kanterniederlage bei der USR III, welche sie tatkräftig unterstützt hatte, gelernt hat, was durchaus Anerkennung verdient. Und dass sich die bürgerliche Seite – wie mir scheint – bei dieser Situation sich damit abfinden kann, erachte ich als konstruktiv, genau so wie unsere Haltung im steuerrechtlichen Teil.

Weiter bleibt anzumerken, dass auch die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen zwar nicht in der von uns gewünschten Weise spürbar erfolgt, sondern doch eher zaghaft, immerhin aber nicht mickrig, wie es zum Beispiel im Kanton Solothurn mit lediglich einem Aufschlag von 10 Franken vorgesehen war, was dann prompt im Rahmen des dortigen Gesamtpaketes als ungenügend erachtet und deshalb vor kurzem vom Volk bachabgeschickt wurde. Dazu kommt, dass dieser Rat heute Morgen mit grosser Mehrheit durch die Genehmigung der von der Regierung vorgeschlagenen finanzpolitischen Reserve für Kita’s signalisiert hat, dass nun endlich auch in diesem Bereich etwas gehen muss, was ebenfalls Teil des STAF-Umsetzungspaketes zu bleiben hat.

Das alles erlaubt uns, wenn auch nicht mit Einstimmigkeit innerhalb der Fraktion, jedoch mit grosser Mehrheit, auf diese STAF-Umsetzungsvorlage einzutreten und sie, bleibt sie unverändert, entsprechend zu verabschieden. Sollten Änderungsanträge eingebracht werden, welche mehr als 12 Stimmen erhalten und somit neue, wohl grössere Diskussion in der Spezialkommission auslösen bzw. zu einem Aufschnüren des Paketes führen würden, werden wir weitere Teile des aufgeschnürten Paktes zur Diskussion zu stellen, namentlich bei der unausgewogenen Dividendenbesteuerung. Unser Apell geht somit dahin, ein kaum zielführendes Aufschnüren des Paketes in mittlerer Unzufriedenheit aller zu unterlassen und diese Vorlage, so wie sie ist, zu verabschieden. Ich danke Ihnen.

Sp/JUSO Fraktion

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