Postulat von Kantonsrätin Irene Gruhler Stein am Rhein
Bezüglich der Inbetriebnahme von 5G-Antennen soll gemäss den Empfehlungen der BPUK Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz zur Bewilligung von Mobilfunkanlagenvorgegangen werden. Wir bitten den Regierungsrat untenstehende Punkte zu prüfen unddarüber Bericht zu erstatten.
- Wie werden die Kriterien für sog. Bagatelländerungen (siehe BPUK Empfehlungen, S. 5) bei den bestehenden und aufgerüsteten 4G-Antennen inden Gemeinden angewendet?
- Wird bei alifälliger Überschreitung dieser Anlagegrenzwerte eine ordentliche Baubewilligungen gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) verlangt?
- Sollten künftig neue Standorte für eine 5G-Antenne kommunal als auch kantonal koordiniert bestimmt werden (siehe BPUK-Empfehlungen zum Standortentscheid, S.3)?
- Wie wird die im Sommer 2019 erscheinende BAFU-Studie mit Empfehlungen zum Bereich Mobilfunk und Strahlung bezüglich gesundheitlicher Gefahren ausgewertet? Wie werden diese Empfehlungen für bereits in Betrieb stehende 5G-Antennen umgesetzt? Sollte der Betrieb bereits aufgeschalteter Antennen nötigenfalls bis zur Anpassung der Empfehlungen ausgesetzt werden?
- Wie werden Bevölkerung und Parlament künftig entsprechend besser informiert?BegründungMit der Vergabe der 5G-Frequenzen Anfang Februar ist die Diskussion um diegesundheitlichen Gefahren von Handystrahlungen in der Schweiz neu lanciert worden. Eine Baubewilligung ist bei einer bestehenden 4G-Mobilfunkantenne nicht notwendig.
Für die ersten 5G-Netze wurden bereits bestehende Antennenstandorte aufgerüstet. Dafür benötigen Telekom-Firmen in der Regel keine Baubewilligung, wenn die elektrischen Feldstärken nicht oder kaum verändert werden. Das heisst, dass die Strahlenbelastung, die vom Standort ausgeht, nicht grösser werden darf.Postulat Inbetriebnahme 5G Antennen/3.5.2019
Unter der Leitung des Bundesamt für Umwelt BAFU verfasst eine Arbeitsgruppe bis Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen zum Bereich Mobilfunk und Strahlung. Zumindest bis diese Empfehlungen bekannt sind, bezüglich gesundheitlicher Gefahren ausgewertet und umgesetzt werden können, soll die Inbetriebnahme von 5G-Antennen gemäss den bestehenden Empfehlungen und Verordnungen mit Sorgfalt ausgeführt und die Bevölkerung entsprechend über den Betrieb der 5G-Antennen informiert werden.
Die Mobilfunkbetreiber schreiten in der Einrichtung der 5G-Netze in einem rasanten Tempo voran, der Informationsstand der Bevölkerung, der kantonalen und kommunalen Behörden wie auch im Parlament ist aktuell völlig unzureichend.
Am 24.4.2019 hat sich auch der Bundesrat mit der 5G-Technologie befasst. Er hat dem Bundesamt für Umwelt den Auftrag erteilt, die Strahlenbelastung systematisch
zu erheben und darüber zu informieren. Damit soll eine «rationale Auseinandersetzung mit der Thematik» gefördert werden. Es gebe nämlich ein «latentes Unbehagen» in derBevölkerung, so die Landesregierung. Gleichzeitig hat der Bundesrat den Weg fürsogenannte «adaptive Antennen» geebnet. Diese registrieren, wo sich die Handys und Endgeräte befinden und fokussieren ihre Strahlung darauf. Herkömmliche Antennen strahlen hingegen gleichmässig. Der Vorteil der neuen Antennen sei, dass Orte, an denen sich keine Nutzer befinden, weniger bestrahlt werden und dass die Übertragungskapazität erhöht wird. Dieses Vorgehen zeigt, die noch ungenügend ausgereifte Faktenlage der Inbetriebnahme der 5G-Antennen.
Zudem wird aus technischen Gründen die gewünschte flächendeckende Versorgung mit 5G in nächster Zukunft die Gesuche von zusätzlichen 5G-Antennen zur Folge haben. Hierbei soll die sinnvolle Koordination von weiteren Standorten kommunal und interkantonal geprüft werden.
Die Situation in anderen Kantonen:
In den Kantonen Genf, Waadt, Graubünden, Thurgau, Jura und St. Gallen wurden in den letzten Wochen und Tagen ähnliche parlamentarische Vorstösse aus verschiedensten Parteien bekannt und eingereicht. Dies zeigt, die kommunalen Behörden brauchen bessere Informationen, aber auch Richtlinien.
Irene Gruhler Heinzer
Quellen:
Empfehlungen der BPUK Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz zur Bewilligung von Mobilfunkanlagen, 7.3.2013, Bern.
Bakom-Karte der bestehenden Mobilfunkantennen
antennenstandorte
http://5g&catalogNodes4o3,408&E2701 544.47&N= 1274991 .63&zoom=2.970 136693734486
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