Ja zur AHV-Steuervorlage heisst Nein zur Steuerflucht


Von Nationalrat Beat Jans, Basel – Das Steuersystem der Schweiz ist wie ein Emmentaler Käse. Voller Löcher. Zahlreiche Firmen verstecken hier ihre Profite vor den Steuerbehörden. Deshalb gilt die Schweiz zu Recht als Steuerparasit, der sich auf Kosten ärmerer Länder bereichert. Ein Ja zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (AHV-Steuervorlage) stopft einige dieser Löcher und macht wichtige Fortschritte im Kampf gegen internationale Steuervermeidung. 

Ein Nein hingegen zementiert den Status quo – und der ist übel. Denn multinationale Grosskonzerne zahlen heute viel weniger Gewinnsteuern als KMU, die nur in der Schweiz wirtschaften. Sie dürfen im Ausland erwirtschaftete Gewinne tiefer besteuern. Gemischte Gesellschaften zahlen so nur zehn bis elf Prozent Steuern. Holdings kommen mit nur acht Prozent davon und Prinzipalgesellschaften oder Swiss Finance Branches ziehen sich mit unglaublich tiefen zwei bis drei Prozent aus der Affäre.

Damit macht die AHV-Steuervorlage Schluss. Internationale und Schweizer Firmen werden gleichgestellt. Die Abschaffung dieser Steuerprivilegien ist aber längst nicht der einzige Fortschritt im Kampf gegen kapitale Steuerschlupflöcher:

Weniger Gewinne verstecken!

Ein ebenfalls mächtiges Schlupfloch ist das Kapitaleinlageprinzip (KEP). Es wurde mit der USR II eingeführt und entwickelte sich zu einem beliebten Geschäftsmodell für globale Steuervermeider. Denn so wie es die Schweiz anwendet, können Firmen Gewinne tarnen und vollständig steuerfrei ausschütten. Sie müssen sie nur als überschüssiges Kapital verbuchen. Seit Einführung des KEP bewilligte die Steuerverwaltung gegen 2’000 Mrd. Franken Kapitaleinlagen, die steuerfrei ausgezahlt werden können. Die AHV-Steuervorlage durchkreuzt dieses Geschäftsmodell. Konzerne können neu gemeldete Kapitalreserven nur noch freigeben, wenn sie mindestens gleichviel steuerbare Dividenden ausschütten.

Abzüge deckeln

Mit Abzügen lassen sich bekanntlich prächtig Steuern vermeiden. Besonders gerissene Unternehmen finden so viele Abzüge, dass sie gar nichts mehr zu versteuern haben. Die AHV-Steuervorlage macht damit Schluss. Sie führt die sogenannte Entlastungsbegrenzung ein und schreibt vor, dass alle Unternehmen mindestens 30 % ihrer Gewinne zum vollen Steuersatz besteuern müssen. Ein solches Minimum gab es bisher nicht.

Steuervagabunde stoppen

Fortschritte gibt es auch beim sogenannten Step-up. Mit diesem Trick belohnt die Schweiz heute dubiose Firmen, die in Panama oder anderen Offshore-Steuerparadiesen Gewinne verstecken. Gemäss gängiger Praxis der Kantone können sie in die Schweiz ziehen, die unversteuerten Gewinne als stille Reserven aufdecken und bis zu zehn Jahre von den Steuern abziehen. Im Extremfall bezahlen sie so über Jahre keine Steuern und ziehen dann in ein anderes Land weiter. Die AHV-Steuervorlage verlangt nun eine Mindestbesteuerung zuziehender Firmen. Der Teilabzug ist auf 5 Jahre beschränkt. Und sollten diese Offshore-Firmen dann wegziehen wollen, werden sie voll besteuert, auch die stillen Reserven. Der kantonalen Nullbesteuerung von Steuervagabunden wird somit ein Riegel geschoben.

Mehr Steuern von den Reichsten

Auch die Grossaktionäre werden stärker zur Kasse gebeten. Der Bund hebt die Steuern für Reiche, die mehr als 10 % Anteile einer Firma halten. Er besteuert ihre Dividenden neu mit 70 statt 50 % und schreibt den Kantonen vor, sie mindestens zu 50 % Prozent zu besteuern. Diese Massnahme bringt eine Erhöhung der Einnahmen bei Bund von ca. 100 Mio. Franken und in einigen Kantonen von ca. 120 Mio. Franken. Auch das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Alleingänge beenden

Zu Recht wird eingewendet, dass die Schweiz stattdessen aber neue Abzüge einführt, nämlich für Gewinne aus Patenten (Patentbox) und für Ausgaben in Forschung und Entwicklung. Das stimmt. Diese Abzüge sind aus entwicklungspolitischer Sicht aber deutlich gerechter als diejenigen, die abgeschafft werden. Denn erstens sind sie keine exklusiven Erfindungen der Schweiz und zweitens belohnen sie reale Investitionen und Personalaufwand in der Schweiz und nicht billige buchhalterische Tricks. Und sie richten sich zweitens nach den internationalen Standards der OECD. 17 Länder haben die Patentbox bereits eingeführt. Die Abzüge für Forschung und Entwicklung sind noch verbreiteter. Fast alle Industrieländer kennen sie. Die Abzüge für Forschung und Entwicklung sind für die Kantone fakultativ und auf Bundesebene nicht abziehbar.

Grosskonzerne höher besteuern

Das alles führt dazu, dass Grosskonzerne und Grossaktionäre erstmals seit Jahrzehnten wieder mehr Steuern bezahlen müssen. Rechnet man Bund und Kantone zusammen, werden die bisher bevorzugten Grosskonzerne etwa 2 Milliarden Franken mehr Steuern zahlen. Dass in einigen Kantonen trotzdem mit Mindereinnahmen gerechnet wird, hat nicht mit der AHV-Steuervorlage zu tun, sondern mit den kantonalen Umsetzungsplänen. Denn die Bundesvorlage, über die wir am 19. Mai abstimmen, senkt keine Steuersätze. Ein Nein verbessert die Finanzen dieser Kantone nicht. Im Gegenteil, die Kantone verlieren eine Milliarde, weil die höhere Beteiligung an den Steuereinnahmen des Bundes wegfällt.

Die Bundeskasse profitiert ganz klar von der AHV-Steuervorlage. Sie nimmt etwa 500 Mio. Franken mehr von Unternehmen ein und entlastet im Gegenzug die Kantone und die AHV.  

FAZIT: Das Referendum gegen die USR III hat sich gelohnt. Der vorliegende Plan B ist viel besser. Nicht nur weil die AHV zwei Milliarden soziale Zusatzfinanzierung erhält. Sondern auch weil er griffigere Massnahmen gegen die internationale Steuerflucht bietet.

Linke, die dazu Nein sagen und hoffen, es folge ein noch besserer Plan C, spielen mit dem Feuer. Sie setzen nicht nur die dringende AHV-Hilfe aufs Spiel sondern auch wichtige Schritte gegen Steuerflucht. Denn die AHV-Steuervorlage wird von Exponenten aus dem rechten politischen Lager bekämpft, welche die Steuerschlupflöcher schon immer verteidigt hatten. Im Nationalrat gab es jedenfalls viel mehr Nein-Stimmen von der SVP als von linker Seite.

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