Abberufung aus Kommissionen

Verfahrenspostulat von Fraktionschef Urs Tanner: Abberufung aus Kommissionen

Die Unterzeichnenden ersuchen Sie höflichst, den nachfolgenden Vorstoss auf die Traktandenliste des Grossen Stadtrates aufzunehmen:
Abberufungaus Kommissionen.

Das Volk wählt den Rat, und das ist richtig so!

Wir im Grossen Stadtrat wählen aus unserer Mitte in Kommissionen.

Bei krassem Fehlverhalten (Amtsgeheimnisverletzung, strafrechtliche Verurteilung etc.) muss es die Möglichkeit geben, ein Kommssionsmitglied aus einer Kommission abzuberufen.

Damit das kein unreflektierter Spielball wird, muss hier eine hohe Hürde eingebaut werden; zum Beispiel eine 2/3-Mehrheit.

Antrag: Die Geschäftsordnung sei wie folgt zu ergänzen:

Auf Antrag eines Ratsmitgliedes können Kommssionsmitglieder jederzeit mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder abberufen werden.

(Gemeint sind Kommissionen, wie in Art. 19 bis 22 der GO aufgeführt)

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