Kleine Anfrage von Kantonsrat Paddy Portmann –
Im Zusammenhang mit dem Bau des Polizei- und Sicherheitszentrums sowie dem Strassenverkehrsamt im Herblingertal plante der Kanton, das Klostergeviert in der Schaffhauser Altstadt freizuspielen und zu entwickeln, allenfalls ganz oder teilweise zu verkaufen. Die städtische Stimmbevölkerung äusserte mit der Annahme der «Volksinitiative zum Erwerb und dauerhaften Schutz des historischen Klostergevierts» den Willen, dass die Stadt Schaffhausen das Klostergeviert erwerben und schützen solle. Das hat die Ausgangslage entscheidend verändert und wirft folgende Fragen auf:
- Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass sich die Ausgangslage für die Gestaltung der Zukunft des Klostergevierts mit der städtischen Abstimmung entscheidend verändert hat?
- Wie gedenkt der Regierungsrat dem Willen des städtischen Souveräns Rechnung zu tragen?
- Ist der Regierungsrat bereit, mit dem Stadtrat Verhandlungen aufzunehmen und mit ihm eine einvernehmliche Lösung zu suchen, bevor das Klostergeviert zur Veräusserung ausgeschrieben wird?
- Innert welcher Frist will der Regierungsrat über die Veräusserung des Klostergevierts entscheiden?
- Ist der Regierungsrat bereit, die Grundstücke ganz oder teilweise im Baurecht abzugeben?
- Ist der Regierungsrat bereit, Baugenossenschaften bevorzugt zu behandeln?
Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Patrick Portmann