Leserbrief zur «Selbstbestimmungsinitiative» – Die Initiative «gegen fremde Richter» richtet sich gegen die Menschenrechte und gegen unser eigenes Bundesgericht, das die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Rechtsprechung anwendet. Nach dem Zweiten Weltkrieg war sich Europa einig, dass sich die Gräueltaten nicht wiederholen dürfen. Zur Wahrung des Friedens entstand so die EMRK, die Minderheiten schützt und den Demokratien Leitplanken setzt. Sie ist und bleibt eine wichtige Errungenschaft auch für die Schweiz. Die Abschaffung der Verdingung von Kindern zum Beispiel, die Einführung des Frauenstimmrechts, die Stärkung der Rechte von Asbestopfern waren dank der EMRK möglich. Doch der SVP ist der Minderheitenschutz ein Dorn im Auge, weil damit die Umsetzung von ihren radikalen Initiativen eingeschränkt wird. Im Namen der Demokratie versucht sie die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben. Schon 2013 gab Toni Brunner bekannt, dass seine Partei eine Kündigung der EMRK prüfen würde. Ein Jahr später stellte Ueli Maurer genau diesen Antrag im Bundesrat. Und auch der Hauptinitiant, SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt, bestätigt: «Die Kündigung der EMRK liegt in der Stossrichtung der Initiative.» Nun behaupten die Befürworter, dem sei nicht so und die Kündigung der EMRK sei nicht vorgesehen. Das ist reine Vernebelungstaktik und zeigt, wie sich die Initianten selber widersprechen. Unsere Eltern und Grosseltern haben für die Menschenrechte gekämpft, unsere Generation darf davon profitieren. Das leichtfertig aufs Spiel zu setzen, wäre fatal. Wir sind in der Verantwortung die Grundrechte und den Minderheitenschutz auch für die kommenden Generationen an der Urne zu sichern. Deshalb Nein zur Anti-Menschenrechtsinitiative.
13.11.2018; Martina Munz, Nationalrätin