Schaffhauser Bodeninitative Kantonale Volksinitiative
Boden wird verschwendet, Tag für Tag. Mit der «Schaffhauser Bodeninitiative» soll der Verfassungsauftrag der haushälterischen Bodennutzung im kantonalen Baugesetz konkretisiert werden. Dies zum Schutz unseres immer rarer werdenden Bodens und unserer immer stärker zersiedelten Landschaft.
Heute wurden die 1‘000 nötigen Unterschriften der Ende April 2018 lancierten Volksinitiative «Für einen haushälterische Nutzung des Bodens (Bodeninitiative)» der Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen übergeben. Damit werden Politik und Bevölkerung aufgefordert, die Frage des zukünftigen Umganges mit unserem Boden zu diskutieren.
Im Zentrum steht dabei die Schaffhauser Kantonsverfassung, die den Kanton und die Gemeinden in Art. 82 beauftragt, für eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und für den Schutz der Landschaft zu sorgen.
Die Bodeninitiative will diesem Auftrag, der aus Sicht der Initianten noch ungenügend erfüllt wird, zur Durchsetzung verhelfen und dabei folgenden negativen Entwicklungen entgegenwirken:
- a) Zunehmende Zersiedelung in der Landwirtschaft
- b) Grosser Bodenverschleiss bei Industrie & Gewerbe
- c) Versiegelung und Verschotterung von Grün- und Freiflächen auf öffentlichem Grund
Der Initativtext mit der Liste der Initianten und dem Kurzargumentarium ist hier sowie im Anhang zu finden. Für Fragen steht die Kerngruppe der Initiative gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Im Namen des Initiativkomitees
Kerngruppe mit Simon Furter, Claudio Kuster, Martina Munz, Patrick Portmann
Komitee Bodeninitiative
c/o WWF Schaffhausen
Postfach 1710
8201 Schaffhausen
Kontaktperson: Simon Furter
Tel. 079 704 42 70 / wwf-sh@bluewin.ch
Kurzargumentarium Schaffhauser Bodeninitiative
Die Grundsätze für eine haushälterische Nutzung des Bodens und der Raumplanung sind in der Kantonsverfassung vorgeschrieben:
Kanton und Gemeinden sorgen für eine geordnete Besiedlung des Kantonsgebietes, für eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und für den Schutz der Landschaft. (Art. 82 Abs. 2 KV/SH) Die Bodeninitiative konkretisiert diesen Verfassungsauftrag im kantonalen Baugesetz: | ||
Zersiedlung stoppen
Die Schaffhauser Landschaft ist geprägt von Siedlungen und offenen Landschaften. Grosse landwirtschaftliche Bauten zer-siedeln zunehmend die freie Landschaft. |
Boden sinnvoll nutzen
Im Gewerbe- und Industriegebiet ist der Verschleiss des Bodens zu hoch. Grosse, einstöckige Bauten mit viel umliegender Parkfläche verschwenden den Boden unnötig. |
Grünflächen erhalten
Die Verschotterung bedroht die Vielfalt von Pflanzen und Tieren. Wegen vermeintlicher Pflegeleichtigkeit werden Grünflächen zunehmend in biologisch wertlose Steinhalden umfunktioniert. |
Die Bodeninitiative fordert konkret: | ||
Integrieren von Ökonomie- und Misch-gebäude in bestehende Hofsiedlungen. Damit können Landwirtschaftsbetriebe weiterhin zur inneren Aufstockung neu bauen, ohne den Charakter der Landschaft zu gefährden. | Mehrstöckige Bauweise in der Gewerbe- und Industriezone. Zur sparsameren Nutzung des Bodens sind Parkplätze unterirdisch anzuordnen. | Vermeidung der Versiegelung und der Verschotterung auf öffentlichem Grund. Kanton und Gemeinden sollen mit der naturnahen Bewirtschaftung von öffentlichen Grünflächen eine Vorbildfunktion übernehmen. |