NEIN zur Anti-Menschenrechtsinitiative! – Diese Volksinitiative der SVP will den grundsätzlichen Vorrang der Bundesverfassung vor dem Völkerrecht in der Verfassung festschreiben. Völkerrechtliche Verträge, die der Bundesverfassung widersprechen, müssten angepasst oder gekündigt werden. Damit will die SVP sicherstellen, dass Volksentscheide dem internationalen Recht vorgehen.
Diese Initiative würde zu einer Schwächung der Menschenrechte für die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz führen. Das Völkerrecht und dabei insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat vielen Bürger/innen der Schweiz wichtige Errungenschaften erbracht (z.B. Entschädigung von Asbest-Opfern, Abschaffung der administrativen Versorgung, Besserstellung von Frauen in der Invalidenversicherung). Die Annahme dieser Initiative würde diese Errungenschaften gefährden, da die Schweiz die EMRK kündigen müsste. Und schliesslich kann und soll es sich die Schweiz nicht leisten, gegenüber unseren Partnerstaaten bei international anerkannten Menschenrechten und Staatsverträgen als unzuverlässiger Partner dazustehen. Die Schweiz ist als Kleinstaat auf geregelte und freundschaftliche Beziehungen zu ihren Partnerstaaten angewiesen.
Für einen wirksamen Schutz der Menschenrechte der Bürger/innen braucht die Schweiz völkerrechtliche Verträge. Die Schweiz soll deshalb beim Menschenrechtsschutz auf keinen Fall eine Insel in Europa werden und sich damit einreihen in Staaten mit totalitären Zügen.
Die Initiative schlägt starre Regeln für den Umgang mit Konflikten zwischen dem Verfassungs- und dem Völkerrecht vor und schränkt damit den Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament bei Widersprüchen zwischen Landes- und Völkerrecht ein. Die Annahme dieser Volksinitiative würde auch aussenpolitisch zu einer weiteren Unsicherheit führen und die Schweiz damit auf internationaler Ebene handlungsunfähig machen. Dies ist nicht im Interesse einer offenen Schweiz und einer verantwortungsvollen Aussenpolitik.
Aus all diesen Gründen hat die SP an ihrer Delegiertenversammlung vom 23. Juni einstimmig die Nein-Parole zur sogenannten „Selbstbestimmungsinitiative“ (Anti-Menschenrechtsinitiative) gefasst.