Kritische Fragen zu übertriebener Buswerbung

In einer Kleinen Anfrage stellt Grossstadtrat Christian Ulmer dem Stadtrat kritische Fragen zu einem mit Werbung bis zur Unkenntlichkeit zugekleisterten VBSH-Bus.

«Werbung auf VBSH-Bussen: Bitte mit Mass!»

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident, sehr geehrte Frau Stadträtin und Herren Stadträte

Seit kurzem verkehrt auf dem Liniennetz der Stadt Schaffhausen ein Bus der VBSH, der bis zur Unkenntlichkeit mit Immobilien-Werbung zugepflastert ist.

Der Verdacht drängt sich auf, dass die Geschäftsleitung der VBSH künftig noch mehr Busse als Werbewände durch die Gegend fahren lassen will. Gerade im Hinblick auf die Verselbstständigung des Unternehmens 2019 eine nicht abwegige Befürchtung.

Gegen Werbung auf den Bussen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Nur darf sie eine gewisse Dimension nicht überschreiten. Beim aktuellen Beispiel ist aber jegliches Mass verloren gegangen.

Es ist inakzeptabel, wenn ein VBSH-Bus nicht mehr als solcher erkennbar ist. Das einheitliche Erscheinungsbild der Busse muss gewahrt bleiben. Nicht zuletzt für auswärtige Fahrgäste aber auch kleine Kinder ist es verwirrend, wenn ein öffentlicher Bus nicht mehr als solcher erkennbar ist.

Es ist jetzt angezeigt, den VBSH bei der Vergabe der Aussenwerbung auf die Finger zu schauen und die Kriterien klarer zu definieren. Die Mitglieder des Grossen Stadtrates können dies im Moment noch tun, doch ab dem 1. Januar 2019 sind die Zeiten der direkten Mitsprache leider vorbei.

Ich bitte den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Darf Aussenwerbung einen Bus des Service public optisch bis zur Unkenntlichkeit verändern?
  • Welchen Kriterien folgt die Gestaltung bei Busaussenwerbung und wer stellt diese Kriterien auf?Gibt es ein entsprechendes Reglement?
  • Wie hoch waren die Einnahmen der VBSH aus der Buswerbung im Jahr 2017 (Innen- und Aussenwerbung)?
  • Übernimmt die Vermarktung der Buswerbung ein externes Unternehmen oder die VBSH selbst?
  • Existiert ein Kriterienkatalog, welche Werbung auf den Bussen erscheinen darf und welche nicht?
  • Wer ist letztinstanzlich verantwortlich für die Vergabe der Buswerbung?
  • Ist es richtig, dass ab dem 1. Januar 2019, wenn das neue Busunternehmen eine öffentlich-rechtliche Anstalt sein wird, das städtische Parlament nicht mehr direkt Einfluss nehmen kann auf Fragen wie eben zum Beispiel jene nach dem richtigen Mass der Buswerbung?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus herzlich.

Mit besten Grüssen

Christian Ulmer

 

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