Erklärung der SP-/Juso-Grossstadtratsfraktion

Am 10. Juni findet die Volksabstimmung zur Zusammenführung von VBSH und RVSH statt. In der vergangenen Woche erhielten alle Stimmberechtigten in Stadt und Kanton die Abstimmungsmagazine zugestellt.

Um es klar zu sagen: Die einseitige Fokussierung in den Magazinen auf die Argumente der Befürworter ist haarsträubend und widerspricht jeder demokratischen Fairness.

Im städtischen Abstimmungsmagazin werden zwar ein paar wenige Risiken der Zusammenführung erwähnt, aber jeweils im selben Absatz sofort widerlegt.

Im kantonalen Magazin finden sich nicht einmal mehr Ansätze einer kritischen Haltung. Die Meinung der im Rat Unterlegenen wird sogar noch herabgewürdigt mit der Bemerkung: die Minderheit stelle sich nur aus grundsätzlichen Überlegungen gegen die Verselbständigung der VBSH.

Die einseitigen und parteiischen Werbetexte verstossen zudem auch gegen die Verfassung.

In der Stadtverfassung heisst es in Artikel 9 zu den Volksabstimmungen unter anderem:

„Zu allen Abstimmungsvorlagen wird den Stimmberechtigten eine kurze, sachliche Erläuterung des Büros des Grossen Stadtrates abgegeben, die auch den Auffassungen wesentlicher Minderheiten Rechnung trägt.“

Fakt ist aber, dass die Auffassungen der Minderheit nicht in den Abstimmungsmagazinen abgebildet sind und die Bevölkerung sich darum keine objektive Meinung zur Vorlage bilden kann.

Aus Sicht der SP-/Juso-Fraktion haben die Vorsitzenden des städtischen und kantonalen Parlamentes, also Rainer Schmidig und Walter Hotz, ihre Aufgabe nur unsorgfältig wahrgenommen und somit den verfassungsrechtlichen Auftrag nicht erfüllt.

Aber auch unser Finanzreferent Dani Preisig hat einen Seitenhieb verdient.

Vor acht Jahren reichte er zusammen mit Fabian Käslin eine Motion ein, die verlangte, dass die Abstimmungsmagazine nicht mehr vom Stadtrat verfasst werden dürfen. Zur Begründung sagte er in diesem Parlament unter anderem, ich zitiere:

„Die Abstimmungsbüchlein wurden nicht wirklich ausgewogen formuliert, so, wie es die Verfassung eigentlich vorschreibt, vielmehr kommen die üppigen Broschüren als Werbeprospekte für die stadträtliche Haltung daher.“

Jetzt in der Rolle als Stadtrat und Verfasser der Zusammenführungs-Vorlage erinnert er sich nicht mehr an seine Worte von damals. Ein solches Machtgehabe verurteilen wir scharf.

Was es jetzt braucht, sind klare Vorgaben zum Inhalt der Abstimmungsmagazine. Die Ja-und-Nein-Argumente müssen künftig ausgewogen zum Ausdruck kommen.

Die SP-/Juso-Fraktion wird diese Forderung mit einem politischen Vorstoss zusätzlich untermauern.

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