Leserbrief zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes – Gewissen Investoren war die Denkmalpflege schon immer ein Dorn im Auge. Der Sparwille des Kantons kommt ihnen jetzt entgegen. Mit dem bestehenden, sinnvollen Gesetz ist es Pflicht, die Denkmalpflege frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen. Ihre Stellungnahme ist für die Gemeinden kostenfrei und trotzdem nicht bindend. Mit der Gesetzesrevision will der Kanton nun die Kosten der Denkmalpflege für kommunale Schutzobjekte auf die Gemeinden überwälzen. Der Beizug dieser Fachstelle wird kostenpflichtig, dafür freiwillig. Denkmalpflege ade! Die Kosten könnten zwar der Bauherrschaft verrechnet werden. Doch die Gemeinden werden sich hüten die Denkmalpflege beizuziehen, vor allem wenn einflussreiche Investoren oder bekannte Dorfgrössen ihr Bauprojekt rasch realisieren möchten. Dem Baudepartement bzw. der Denkmalpflege bleibt gegen ein fertig geplantes Projekt einzig das Rekursrecht, dem Heimatschutz das Verbandbeschwerderecht. Damit wird das Pferd am Schwanz aufgezäumt. Bauverzögerungen und hohe Kosten wären die Folge. Der Kanton Zürich zeigt anschaulich wohin das führt: zu Juristenfutter! Bauten und Siedlungen neueren Datums sind oft einförmig und lassen keine regionale Identität erkennen. Umso wichtiger ist es alte Bausubstanz in ihrem Charakter umzubauen und zu erhalten. Mit einem Nein zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes am 4. März bleibt das bisherige, weise Gesetz in Kraft. Wir ermöglichen damit weiterhin einen bewussten Umgang mit unserem baukulturellen Erbe.
4.2.2018, Martina Munz