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Kostenbeteiligung der Eltern bei Schulanlässen

Kleine Anfrage von Grossstadtrat Stefan Marti – Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 7. Dezember 2017 müssen ‘alle notwendigen und unmittelbar dem Unterrichtszweck der Grundschule dienenden Mittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden’.

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