Kostenbeteiligung der Eltern bei Schulanlässen
Kleine Anfrage von Grossstadtrat Stefan Marti – Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 7. Dezember 2017 müssen ‘alle notwendigen und unmittelbar dem Unterrichtszweck der Grundschule dienenden Mittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden’.