Medienmitteilung der SP Stadt Schaffhausen
Strafanzeige gegen Ibrahim Tas wegen Verdachts des Stimmenfangs eingestellt
Das Strafverfahren gegen Ibrahim Tas wegen Stimmenfangs ist per 1. März 2017 eingestellt worden. Die Einsprachefrist ist ungenutzt verstrichen. Somit ist die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen rechtskräftig.
Die SP der Stadt Schaffhausen sieht sich bestätigt, dass sich anlässlich der Grossstadtratswahlen vom 27. November 2016 nichts Ungesetzliches zugetragen hat. Die 92 beanstandeten Stimmzettel sind von den Wählerinnen und Wählern korrekt ausgefüllt worden. Der gegen Ibrahim Tas erhobene Vorwurf des Stimmenfangs hat sich als unhaltbar erwiesen. Es haben sich keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten ergeben.
Der Schaffhauser Bürger Ibrahim Tas hat einen aktiven Wahlkampf geführt und in verdankenswerter Weise dazu beigetragen, dass bis anhin nicht aktive Wählerinnen und Wähler, die meisten mit Migrationshintergrund, zum ersten Mal an einer Wahl teilgenommen haben. Ibrahim Tas hat somit wertvolle demokratische Arbeit geleistet. Dies verdient unseren Respekt.
Ibrahim Tas wird sich auch in Zukunft, wie schon die letzten zehn Jahren, für die Integration und den interreligiösen Dialog einsetzen. Dieses wichtige Engagement wird er auch innerhalb der SP wahrnehmen. Für ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Kulturen in Schaffhausen und der Schweiz ist dies wichtig. Integration ist ein Kernanliegen der Politik der SP. Damit verfolgt sie das Ziel, Chancengleichheit und Teilhabe am öffentlichen Leben zu fördern und das Zusammenleben zwischen einheimischer und ausländischer Bevölkerung zu erleichtern. spsh