Mittelstand muss für die Steuerausfälle aufkommen!

Von Martina Munz, Nationalrätin – Die Anlockung von Firmen zwecks Steuervermeidung wird international nicht mehr akzeptiert. Deshalb braucht es eine Unternehmenssteuerreform. Doch mit der USR III wird der Steuerwettbewerb unter den Kantonen stark angeheizt. „Race to he bottom“, heisst das gefährliche Spiel. Erst elf Kantone haben ihre Steuerausfälle berechnet und erwarten einen Ausfall von 2,7 Milliarden Franken. 15 weitere Kantone werden noch dazukommen! Der Bundesrat hatte zur USR III seine Eckwerte festgelegt: Internationale Akzeptanz, ergiebige Gewinnsteuer sowie keine Steuerausfälle. Nach den Beratungen im Parlament ist nun keines dieser drei Kriterien mehr erfüllt. Firmen mit Sondersteuer-Status können neu fiktive Zinsen für das Eigenkapital abziehen. Dieser Steuervermeidungstrick bringt riesige Ausfälle. In Belgien wurde aus berechneten 500 Millionen ein Steuerausfall von fünf Milliarden Euro! Weiter können stille Reserven über das Step-Up-Verfahren am Gewinn abgezogen werden, was über einen längeren Zeitraum praktisch zu einem vollständigen Steuererlass führt. Das sind erst zwei von mehreren neuen Steuervermeidungswerkzeugen, die zudem international kaum lange akzeptiert werden.

Die hoch mobilen Firmen mit Sondersteuer-Status drohen gerne mit Abwanderung. Aber wohin nur? Die Schweizer Gewinnsteuern gehören zu den tiefsten weltweit. Mit der USR III werden die Steuern für Unternehmen weiter gesenkt. Bereits ohne die angedrohte Abwanderung von Unternehmen entsteht ein Drei-Milliarden-Loch! Neu zuziehende Firmen werden nicht erwartet. Das Steuerloch stopfen wir mit Leistungsabbau und höheren Steuern.

Eine nachhaltige Wirtschaftsstrategie setzt nicht auf hoch mobiles Steuersubstrat, sondern auf nachhaltige Faktoren mit Wertschöpfung. Die berechneten hohen Steuerausfälle gefährden Investitionen in Bildung und Forschung. Damit setzen wir unseren Spitzenplatz für Innovation aufs Spiel und damit zehntausende von hochwertigen Arbeitsplätzen. Mit einem NEIN zur USR III machen wir den Weg frei für eine Steuerreform nach den Empfehlungen des Bundesrats. Eine Steuerreform, die international akzeptiert wird und deren Steuerausfälle nicht von den „normalen“ Steuerzahlenden bezahlt werden muss.

Alle Unternehmen profitieren hier von Infrastruktur, vom Bildungsniveau, von Rechtssicherheit und hoher Lebensqualität. Warum sollen sie keinen angemessenen Beitrag an das Steueraufkommen leisten? Auch die Androhung bezüglich Arbeitsplatzverluste ist nicht real. Statusgesellschaften dürfen in der Schweiz nur Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung ausüben. Die entsprechenden Spezialfirmen in Schaffhausen verfügen gerade mal über acht Mitarbeitende und sind in der Ausbildung kaum engagiert. Arbeitsplätze würden vielmehr gefährdet, wenn wir unseren Staat kranksparen. Öffentliche Aufträge für die KMU würden wegfallen und die Kaufkraft der Bevölkerung würde schwinden. Auch die Bildung und Forschung würde massgeblich darunter leiden. Gleichzeitig werden die nötigen Investitionen in die Zukunft fehlen, die zehntausende von Arbeitsplätzen sichern.

Ein Nein zu USR III macht den Weg frei für eine Unternehmenssteuerreform nach den Vorgaben das Bundes, gegenfinanziert und ohne neue Steuertricks. Die überarbeitete neue USR III könnte schon ab dem 1. Januar 2019 umgesetzt werden, transparent und gerecht. Eine Steuerreform, die nicht den Mittelstand mit Steuererhöhungen und Leistungsabbau belastet und die keine unnötigen Steuergeschenke an multinationale Konzerne und ausländische Aktionäre verteilt.

10.1.2017, Martina Munz

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed