Erleichtert heisst nicht automatisch

Leserbrief zur erleichterten Einbürgerung, eidg. Abstimmung vom 12.2.2017   – Jugendliche in dritter Generation sind Teil unserer Gesellschaft. Mit der erleichterten Einbürgerung schenken wir ihnen unser Vertrauen, damit auch sie aktiv am politischen Leben teilnehmen und Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen können. Die erleichterte Einbürgerung ist keine automatische Einbürgerung. Das Verfahren ist in der ganzen Schweiz vereinheitlicht. Die Auflagen sind hoch, der Schweizer Pass wird nicht verschenkt! Die Antragsstellenden müssen gut integriert sein, müssen wie wir alle die Rechtsordnung beachten und dürfen die innere und äussere Sicherheit unseres Landes nicht gefährden. Zudem sollen sie unter 25 Jahre alt sein und hier mindestens 10 Jahre gelebt haben oder fünf Jahr zur Schule gegangen sein. Auch der rechtliche Leumund wird kontrolliert. Die Grosseltern dieser jungen Menschen sind als Gastarbeiter in den 60iger Jahren zu uns in die Schweiz gekommen. Sie haben geholfen unseren Wohlstand zu erarbeiten. Ihre Kinder und Kindeskinder sind bei uns aufgewachsen, denken und fühlen wie wir. Mit der erleichterten Einbürgerung signalisieren wir, dass sie voll und ganz zur Schweiz gehören als vollwertige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, mit allen Rechten und Pflichten. Schenken wir ihnen unser Vertrauen mit einem JA zur erleichterten Einbürgerung am 12. Februar 2017.

Martina Munz, Nationalrätin

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