Anzeige wegen Verdacht auf Stimmenfang nach Art. 282 bis StGB
Medienmitteilung- Die SP/ Juso –Fraktion begrüsst diese Anzeige, auch wenn sie volles Vertrauen in die Arbeit des Wahlbüros hat, welche die Wahlvorgänge als korrekt einstufte. Dennoch ist diese strafrechtliche Anzeige