Einkommen von mehr als 330’000.- enlasten? Nein!

Leserbrief: Abschaffung der Heiratsstraffe, eidg. Abstimmung vom 28.2.2016 –
Die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe kommt mit einem Titel daher, der viel verspricht und wenig hält. Sie würde beim Bund mehr als zwei Milliarden Franken Steuerausfälle bewirken. Profitieren würden nur gerade 80‘000 Ehepaare. Das ist kein Rechenfehler. Nur wenige profitieren von dieser Vorlage, diese Wenigen im Schnitt aber mit über 25‘000 Franken. Warum? Die direkte Bundessteuer kennt eine starke Progression und der Zweitverdiener-Abzug ist hoch. Die Benachteiligung der Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren setzt deshalb erst bei hohen Einkommen ab 330‘000 Franken ein. Fazit: Die Heiratsstrafe existiert nur bei Ehepaaren mit extrem hohen Einkommen. Normale Familien werden von der Abschaffung der Heiratsstrafe nicht profitieren, indirekt aber die Steuerausfälle ausbaden müssen. Die Initiative betrifft ohnehin nur die direkte Bundessteuer, auf die kantonalen Steuern hat sie keinen Einfluss. Die meisten Kantone haben die Heiratsstrafe längst abgeschafft, auch der Kanton Schaffhausen. Ehepaare sind mit unserem Splittingfaktor von 1.9 besser gestellt als Konkubinatspaare. Es braucht diese Initiative nicht, um in Zeiten von Spar- und Entlastungsprogrammen reiche Ehepaare bei den Bundessteuern zusätzlich zu entlasten. Die Initiative möchte zudem eine veraltete Ehedefinition in der Verfassung zementieren. Damit blockiert sie für die nächsten Jahrzehnte den sinnvollen Weg zur Individualbesteuerung. Diese Besteuerungsform, unabhängig vom Zivilstand, wäre nämlich die gerechteste. Verhindern wir also Milliardenausfälle beim Bund und setzen wir uns gegen ein rückständiges Gesellschaftsbild ein mit einem deutlichen Nein zur Initiative „Abschaffung der Heiratsstraffe“.

31.1.2016, Martina Munz

heiratsstrafe_d

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed