Inhalt der Vorlage
Verschiebung der Liegenschaften innerhalb des Kantons
Die Spitalliegenschaften werden vom Kanton an die „Spitäler Schaffhausen“ übertragen. Der Boden wird im Baurecht abgegeben. Mit der Eigentumsübertragung sind die „Spitäler Schaffhausen“ selber für Unterhalt, Erneuerung und Finanzierung ihrer Infrastruktur zuständig. Dem Kanton entfallen dafür in Zukunft die Mietzinseinnahmen. Nicht betroffen von dieser Übertragung sind die Liegenschaften des Psychiatriezentrums sowie des Pflegezentrums.
Durch die Übertragung der Liegenschaften fliesst kein Geld. Der Immobilienbestand des Kantons wird durch Umbuchung von 20 Millionen Franken ins Dotationskapital der „Spitäler Schaffhausen“ übertragen.
Ziel der Vorlage
Sicherung der öffentlichen Gesundheitsversorgung
Oberstes Ziel der Vorlage ist die Erhaltung eines konkurrenzfähigen, öffentlichen Spitals für die Sicherung einer qualitativ guten Notfall- und Grundversorgung unserer Bevölkerung.
Die „Spitäler Schaffhausen“ haben einen hohen Investitionsbedarf. Ein grosser Teil der Liegenschaften der ist veraltet und baufällig. Der geplante Spitalneubau geht nach heutigem Planungsstand erst im Jahr 2026 vollumfänglich in Betrieb. Bis zu diesem Zeitpunkt sind fast sämtliche technischen und baulichen Anlagen am Ende ihrer Lebenszeit. Eine Verzögerung würde die „Spitäler Schaffhausen“ in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv behindern und damit die öffentliche Gesundheitsversorgung schwächen.
Vorteile für unser Kantonsspital
Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Spitals
Mit der Eigentumsübertragung erhalten die „Spitäler Schaffhausen“ Planungssicherheit, eine wichtige Voraussetzung für eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung. Zeitpunkt und Umfang der Erneuerungen werden durch die Spitäler Schaffhausen selber bestimmt. Die Entscheidungswege werden dadurch kürzer und schneller.
Mit der Übertragung der Liegenschaften übernehmen die Spitäler Schaffhausen selber die Verantwortung für ihre Infrastruktur. Für die Kapitalbeschaffung auf dem Markt müssen betriebswirtschaftlich Abklärungen getroffen und Businesspläne vorgelegt werden.
Vorteile für den Kanton
Keine Belastung der Kantonsfinanzen
Mit der Fallkostenpauschalen werden die Infrastrukturkosten direkt den Spitälern abgegolten. Es besteht deshalb keine Gefahr, dass die Bevölkerung über Gesundheitskosten zu teure Investitionen abgelten muss. Diese neue Finanzierung wurde über den Bund eingeführt. Die meisten Kantone haben aufgrund der neuen Finanzierung ihr Liegenschaften bereits an die Spitäler übertragen oder planen dies für die nächste Zukunft.
Die Erneuerung der Spitalbauten erfordert einen hohen Finanzbedarf. Bleiben die Liegenschaften beim Kanton, müssten die benötigten Mittel vom Kanton aufgebracht werden. Damit würde der politische Entscheid über die nötige Spitalerneuerung zwangsläufig von den allgemeinen Auseinandersetzungen über die Finanzlage des Kantons überschattet, was den politischen Entscheid negativ beeinflussen könnte. Bauverzögerungen oder gar Bauverhinderungen wären zu erwarten. Damit würde das Spital an Attraktivität verlieren, die qualitativ gute Gesundheitsversorgung des Kantons wäre gefährdet.
Die Spitäler Schaffhausen sind mit rund 1‘100 Arbeitsplätzen der grösste Arbeitgeber im Kanton. Durch die Erhaltung eines konkurrenzfähigen Spitals werden die Arbeitsplätze im Kanton gesichert.
Einfluss des Kantons
Der Kanton steuert die Spitäler Schaffhausen
Die „Spitäler Schaffhausen“ bleiben eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Sie bleiben vollständig im Besitz des Kantons, an der Rechtsform wird nichts geändert Das Personal bleibt dem öffentlichen Recht unterstellt.
Der Regierungsrat steuert das Angebot des Kantonsspitals mit der jährlich ausgehandelten Leistungsvereinbarung sowie über die Spitalliste und den Spitalplanungsbericht, der vom Kantonsrat genehmigt werden muss.
Für Entscheidungen innerhalb der Spitäler ist der Spitalrat zuständig, ein demokratisch gewähltes, fünfköpfiges Gremium. Die Gesundheitsdirektorin, eine Vertreterin der Pflege, ein Arzt und ein ehemaliger Spitaldirektor gehören heute dem Spitalrat an. Die Gesundheitskommission des Kantonsrates evaluiert jeweils die Kandidatinnen und Kandidaten des Spitalrates und schlägt diese dem Regierungsrat zur Wahl vor. Damit ist demokratische Mitsprache gewährleistet.
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