Leserbrief zur Spitalvorlage vom 28. Februar 2015 von Nationalrätin Martina Munz – Patientinnen und Patienten können heute ihr Spital frei wählen. Der Bund hat die Spielregeln mit der freien Spitalwahl neu definiert. Die Spitäler müssen deshalb attraktiv sein, wenn sie im Wettbewerb bestehen wollen.
Die Spitäler Schaffhausen haben veraltete Strukturen. Ohne Erneuerung entscheiden sich immer mehr Patientinnen und Patienten für umliegende Spitäler. Nach dem heutigen Planungsstand könnte am heutigen Standort ein Spitalneubau schrittweise bis etwa im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden. Das ist dringend nötig, denn bis in zehn Jahren ist fast die ganze Spital-Infrastruktur am Ende ihrer Lebenszeit angelangt.
Am 28. Februar 2016 stimmen wir darüber ab, die Spitalliegenschaften an die Spitäler Schaffhausen zu übertragen. Das Spital kann dadurch schneller auf die Bedürfnisse im Gesundheitswesen reagieren. Das führt zur nötigen Planungssicherheit. Damit wird dem Spital ermöglicht, rechtzeitig in fortschrittliche Infrastruktur zu investieren ohne die langen Entscheidungswege der Volksabstimmungen abzuwarten. Die Investitionsentscheide sind damit auch nicht mehr an Steuererhöhungen gekoppelt, die zu Verzögerung oder gar Verhinderungen führen könnten. Das verhilft unserem öffentlichen Spital zu gleich langen Spiessen wie den umliegenden und privaten Spitälern.
Nicht nur mit der Einführung der freien Spitalwahl, auch mit der Fallkostenpauschale hat der Bund tiefgreifend in die Spitalfinanzierung eingegriffen. Die Infrastrukturkosten der Spitäler werden mit zehn Prozent der Fallkostenpauschalen abgegolten. Die Spitäler müssen damit eigenverantwortlich ihre Infrastruktur bewirtschaften. Die meisten Kantone haben deshalb ihre Spitalliegenschaften bereits schon an ihre Spitäler übertragen.
Dieser Vorgang hat nichts zu tun mit einer Privatisierung. Unser Spital bleibt eine öffentlich-rechtliche Anstalt und gehört zu hundert Prozent dem Kanton. Die Angestellten bleiben nach kantonalem Recht angestellt. Seit 2006 sind die Spitäler Schaffhausen eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Daran will niemand etwas ändern.
Die Übertragung der Spitalliegenschaften stärkt die regionale, öffentliche Gesundheitsversorgung und verhindert, dass sich die Patientinnen und Patienten zunehmend für andere Spitäler entscheiden. Das würde die privaten Spitäler stärken und das öffentliche Spital schwächen. Wir brauchen ein leistungsfähiges öffentliches Spital. Es ist unser Garant für eine gute regionale und kostengünstige Gesundheits- und Notfallversorgung. Damit können auch die rund 1‘100 Arbeitsplätze im Spital und damit im Kanton gesichert werden.
29.11.2015, Martina Munz, Kantons- und Nationalrätin