Mittelstand bleibt steuerfrei
Der Mittelstand ist von der Erbschaftssteuer nicht betroffen. Niemand muss sich Sorgen machen um das Ersparte aus dem Arbeitsverdienst. Das Ersparte ist im Erbfall durch einen hohen Freibetrag geschützt. Auch
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Der Mittelstand ist von der Erbschaftssteuer nicht betroffen. Niemand muss sich Sorgen machen um das Ersparte aus dem Arbeitsverdienst. Das Ersparte ist im Erbfall durch einen hohen Freibetrag geschützt. Auch
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