Leserbrief: Neuregelung Erbschaftswesen, kantonale Abstimmung vom 8. März 2015 –
Beim Erbschaftswesen soll in Zukunft die obligatorische Inventarpflicht gelockert werden. Dagegen wäre grundsätzlich nichts einzuwenden. Die Erbschaftsämter der Gemeinden müssen aber weiterhin erfahrene und gut ausgebildete Sachverständige ausbilden und anstellen. In Zukunft werden sie vermehrt mit schwierigen Fälle und aufwändigen Abklärungen konfrontiert sein.
Mit der Abschaffung des obligatorischen Inventars bricht ein wesentlicher Teil der Einnahmen im Erbschaftswesen weg. Dafür wird eine Gebühr vorgeschlagen. Störend ist, dass diese Gebühr ab einem Vermögen von zwei Millionen Franken auf maximal Franken 2‘000 festgesetzt ist. Die Gebührenregelung entlastet Millionennachlässe auf Kosten der Gemeinden und zu Lasten der Steuerzahlenden. Das ist angesichts der leeren Kantons- und Gemeindekassen unverständlich und nicht akzeptabel.
Eine Neuregelung des Erbschaftswesens darf nicht hohe Erbschaften entlasten und Gemeinden mit neuen Kosten belasten. Ich stimme am 8. März Nein zur Änderung des Erbschaftswesens.
26.2.2015; Martina Munz, Nationalrätin