Erbschaftswesen nicht auf Kosten der Gemeinden ändern
Leserbrief: Neuregelung Erbschaftswesen, kantonale Abstimmung vom 8. März 2015 – Beim Erbschaftswesen soll in Zukunft die obligatorische Inventarpflicht gelockert werden. Dagegen wäre grundsätzlich nichts einzuwenden. Die Erbschaftsämter der Gemeinden müssen