Gerechter für Aktionäre und Lohnabhängige

Stellungnahme der SP zu den Aussagen von KGV und IVS – Die Industrievereinigung und der Gewerbeverband Schaffhausen fragten zum Jahresende, ob sich unser Kanton „auf dem Weg zum unternehmerfeindlichen Standort“ befinde. Der Grund für diese merkwürdige Frage waren linke Steuerinitiativen, die in unserem Stimmvolk erstaunliche Resonanz gefunden hatten, insbesondere aber die in diesem Jahr zur Abstimmung gelangende Volksinitiative der SP „Keine Steuergeschenke für Grossaktionäre“. Mit ihrer Argumentation laufen die beiden Arbeitgeberverbände direkt ins Abseits. Warum?

Zum ersten: Die vom Stimmvolk angenommene Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalsteuer hat überhaupt nichts zu tun mit der Besteuerung von Unternehmern oder Unternehmen. Sie galt ausschliesslich für reiche Ausländer, die hier nicht erwerbstätig sein dürfen. Der Einfluss der Abschaffung auf den Unternehmensstandort ist also gleich null.

Zum zweiten: Das Stimmvolk hat die Reichensteuer-Initiative der AL abgelehnt. Der negative Einfluss auf den Unternehmensstandort, den die beiden Verbände befürchten, kann logischerweise nicht eintreten.

Zum dritten: Die Volksinitiative „Keine Steuergeschenke für Grossaktionäre“ wird von KGV und IVS extrem irreführend interpretiert. Sie will zurück zur vollen Besteuerung von Dividenden und damit diese Form von Einkommen den Löhnen gleich stellen. Die Behauptung, damit würden die Unternehmensgewinne doppelt besteuert (einmal beim Unternehmen, zum zweiten Mal bei dessen Besitzer) ist absurd. Ein Blick in die Schaffhauser Steuerstatistik zeigt, dass zwei Drittel der Schaffhauser Betriebe gar keine Gewinnsteuern bezahlen, weil ihr Gewinn unterhalb der Freigrenze liegt. Von Doppelbesteuerung kann deshalb keine Rede sein. Es liegt im Gegenteil eine Unterbesteuerung vor: Bei der Firma keine Steuern, beim Privateinkommen nur die Hälfte. Das nennen wir ein ungerechtfertigtes Privileg. Tatsache ist auch, dass sich wegen der privilegierten Besteuerung der Dividenden immer mehr Betriebsinhaber den Lohn oder Teile davon nicht als Lohn, sondern als Dividende auszahlen. Damit halbieren sie ihre Steuerpflicht und vermeiden Abgaben an die AHV. Nicht gerade ein vorbildliches Verhalten. Und schliesslich: Warum sollen Aktionäre, die 9,9 Prozent einer Firma besitzen, ihre Dividenden voll versteuern, Aktionäre, die zehn und mehr Prozent besitzen aber nur zur Hälfte? Wo liegt denn da die von den beiden Verbänden beschworene Gerechtigkeit? Sie ist in Tat und Wahrheit krass verletzt, insbesondere natürlich gegenüber der grossen Mehrzahl von Steuerzahlenden, die nicht Aktionäre sind und keine Dividenden kassieren; sie versteuern ihr gesamtes Einkommen zu hundert Prozent und haben kein Schlupfloch zur Verfügung.

Die Volksinitiative „Keine Steuergeschenke für Grossaktionäre“ bringt dem Kanton Mehreinnahmen in Millionenhöhe, mehr als die mit dem Budget beantragte Steuerfusserhöhung für alle. Sie ist ein wesentlicher Beitrag zur Gesundung der Kantonsfinanzen.

Sozialdemokratische Partei des Kantons Schaffhausen

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