Leserbrief Reichensteuer, kantonale Abstimmung vom 30. November 2014
Steuerlast dem Kanton Zürich annähern
Wer behauptet, der Kanton Zürich sei steuergünstiger als der Kanton Schaffhausen, liegt falsch. Die hohen und sehr hohen Einkommen werden im Kanton Zürich wesentlich stärker besteuert als im Kanton Schaffhausen. Grund dafür ist, dass im Jahr 2003 im Steuergesetz für den Kanton Schaffhausen die oberste Progressionsstufe abgeschafft wurde. Die kantonale Initiative für eine Reichensteuer verlangt nun, dass im Kanton Schaffhausen diese oberste Progressionsstufe wieder eingeführt wird und die höchsten steuerbaren Einkommen ab mehr als 210‘000 Franken wieder analog zum Kanton Zürich besteuert werden.
Mit der Senkung der Steuertarife für hohe Einkommen hatte sich der Kanton Schaffhausen eine markante Zuwanderung von Reichen und Superreichen erhofft. Leider ist der Erfolg ausgeblieben, die Personen mit hohen Einkommen sind nicht in Scharen zu uns geströmt. Im Gegenteil, der Erfolg blieb auf der Strecke. Auch für reiche Personen ist eben der Steuertarif nicht der alleinige Grund, sich in einem bestimmten Kanton niederzulassen. Lebensqualität, Bildungsangebote, attraktiver Wohnraum und Verkehrsanbindung sind auch für diese Leute wichtiger als tiefe Steuern. Jetzt steht der Kanton bekanntlich vor einem immer grösser werdenden Finanzloch. In der Folge hat die Regierung ein Sparpaket geschnürt, das vor allem Familien und untere Einkommen schmerzt. Die vorliegende Initiative für eine Reichensteuer schafft eine gewisse Opfersymmetrie. Die Initiative wird mit Mehreinnahmen von rund je einer Million Franken bei den Gemeinde- und den Kantonssteuern sicher nicht das grosse Finanzloch stopfen. Im Gegensatz zu allen anderen Massnahmen des Sparpaketes würde dieser Betrag aber ausschliesslich von einer privilegierten Schicht geleistet, die in guten Zeiten entlastet wurde. Mit einem Ja zu Reichensteuer leisten diese Personen einen wünschbaren Beitrag an die Sanierung der Kantonsfinanzen.
3.11.2014; Martina Munz, Nationalrätin