Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Medienmitteilung SP Stadt Schaffhausen, 11.3.14 –
Nachdem im Grossen Stadtrat die Motion von Christa Flückiger und Patrik Simmler zur Förderung des Gemeinnützigen Wohnungsbaus von der bürgerlichen Ratsmehrheit abgelehnt wurde, lanciert die SP eine Volksinitiative. Die Initiative «Förderung des Gemeinnützigen Wohnungsbaues» knüpft an die Hauptforderung der Motion an und verfolgt dasselbe Ziel: Der Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus am gesamten Wohnungsbestand soll bis in 25 Jahren von aktuell 7% auf 14% angehoben werden. Dies wird nötig, weil die Mietpreise in den letzten Jahren stetig und überdurchschnittlich stark angestiegen sind. Die Mieten stiegen teuerungsbereinigt im Durchschnitt um 10%. Mehr gemeinnützige Wohnbauträgerinnen würden diesen Anstieg dämpfen, weil sie nicht gewinnorientiert wirtschaften und ihre Wohnungen darum günstiger vermieten. Skandalös tief ist in der Stadt Schaffhausen zudem die Zahl der Leerwohnungsbestand. Diese liegt gemäss BFS bei 0,27%. Eine gezielte Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus würde dies längerfristig verhindern. Schaffhausen soll für alle Altersklassen wohnlich attraktiv und bezahlbar bleiben. Dafür wird die SP kämpfen. Eine Verdrängung nach aussen soll verhindert werden. Mit ihrer Initiative gibt die SP der Bevölkerung die Möglichkeit sich gegen den erheblichen Anstieg der Mietpreise zu wehren. Sie beginnt in den kommenden Wochen mit der Unterschriftensammlung.

Initiativtext: Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus
“Die unterzeichnenden, in der Stadt Schaffhausen stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, fordern hiermit, gestützt auf Art. 12 der Stadtverfassung vom 25. September 2011, die folgenden Ergänzungen der Art. 2 und 61 der Stadtverfassung:

Art. 2 Abs. 2 lit i) Stadtverfassung (Ziele):

2 Im Rahmen ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten …

i)    setzt sie sich aktiv für den Erhalt und die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ein, mit dem Ziel, bis 2040 einen Mindestanteil von 14 % des Wohnungsbestandes zu erreichen.

Art. 61 Abs. 3 Stadtverfassung (Inkrafttreten):

4 Art. 2 Abs. 2 lit i) dieser Verfassung tritt mit seiner Annahme in der Volksabstimmung in Kraft.”

Download: Initiative_Förderung von gemeinnützigen Wohnungsbau_4

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Amsterdam: Siedlung Jeruzalem

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