Ja zur Verankerung der Familie in der Verfassung

Leserbrief von Martina Munz – Jugendpolitik und Alterspolitik sind in der Verfassung aufgeführt, nicht aber die Familienpolitik. Das müssen wir ändern. Familien sind der Kern unserer Gesellschaft. Sie sollen gezielt gestützt werden können. In der Regel reicht das Ein-kommen eines Elternteils nicht aus für eine Familie mit mehreren Kindern. Diese Eltern sind auf eine ausserfamiliäre Kinderbetreuung angewiesen. Die Wirtschaft wiederum kann auf die gut ausgebildeten Arbeitskräfte nicht verzichten. Familienarbeit und Erwerbstätigkeit unter einen Hut zu bringen darf kein Hürdenlauf sein. Jede Familie sollte frei wählen können, wie sie nach den eigenen Bedürfnissen die Kinderbetreuung organisieren möchte. Genügend und zahlbare Plätze sind die Voraussetzung dazu. Die gegnerische Darstellung der weinenden Staatskindern mit Kuhmarken in den Ohren, zeichnet ein absolut absurdes, herabwürdigendes Bild der Realität. Unsere Gesellschaft wandelt sich. In Zürich findet ein erfreulicher Babyboom statt. Warum? Familien finden in der Stadt wieder Wohnungen in kinderfreundlichen Quartieren mit den passenden Betreuungsangeboten. Den Aufwand der Öffentlichkeit zahlen diese Familien über ihre Arbeitsleistung und mit Steuern sowie mit ihren Sozialabgaben mehrfach zurück. Verankern wir die Familie in unserer Verfassung, sie hat es verdient. Es liegt in der Folge beim Parlament über das Ausmass der Stützung zu bestimmen, nötigenfalls so-gar das Volk. Ich stimme JA zum Familienartikel, weil Kinder eine Bereicherung sind auch für unsere Gesellschaft.

14.2.2013 Martina Munz, Kantonsrätin

1989Vivi

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