Am Anfang stand die skandalöse Mühleberg-Bewilligung….

Am Anfang stand die skandalöse Mühleberg-Bewilligung – Ende 2009 erteilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK dem Altreaktor Mühleberg auf Begehren der BKW Energie AG (Betreiberin des AKW Mühleberg) trotz massiver Einsprachen eine unbefristete Betriebsbewilligung. Anfang 2010 reichten deshalb über hundert Einzelpersonen beim Bundesverwaltungsgericht BVGer eine Beschwerde gegen den Entscheid zur unbefristeten

Betriebsbewilligung ein. Zur ideellen und finanziellen Unterstützung der Beschwerdeführenden wurde im Februar der Verein „Komitee Mühleberg-Verfahren“ gegründet. Kurz nach den tragischen Ereignissen in Fukushima reichten die Beschwerdeführenden beim UVEK ein Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg ein. Der Verein Mühleberg-Ver-fahren wird heute von hunderten Einzelpersonen und über 60 Vereinen und Organisationen, sowie Städten und Gemeinden wie z. B. Bern, Biel, Genf, Basel, Lausanne… unterstützt.

Doppelter Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht BVGer

In beiden laufenden Verfahren konnten wir dieses Jahr Erfolge feiern. Im Verfahren um die unbefristete Betriebsbewilligung erkannte das BVGer im März, dass das UVEK als Bewilligungsinstanz eine vom ENSI unabhängige Rolle spielen muss. Es hob die geltende unbefristete Bewilligung auf und setzte eine Frist bis zum 28. Juni 2013 an. In dieser Zeit muss die BKW ein neues Gesuch beim UVEK mit einem umfassenden Instandhaltungskonzept einreichen – somit ein neues Bewilligungsverfahren anstrengen. Am Ende der Frist muss der Entscheid des UVEK vorliegen, ansonsten hat das AKW keine geltende Betriebsbewilligung mehr. Unser Augenmerk gilt dem „umfassenden“ Instandhaltungskonzept denn dass sich das AKW auf den Stand der Technik aufrüsten lässt, ist eine Illusion. Das Verfahren um die unbefristete Betriebsbewilligung wurde von der BKW im März 2012 ans das Bundesgericht BGer weitergezogen, ein Entscheid in diesem Verfahren ist im Herbst 2012 zu erwarten. Im Verfahren um Entzug der Betriebsbewilligung hiess das BVGer im August die Beschwerde gut und verlangt vom UVEK, die Beschwerde materiell zu prüfen. Das UVEK muss somit auf alle die technischen Einwände der Beschwerdeführenden von Grund auf eingehen und darauf gestützt zu einem Urteil kommen. Im Verfahren um den Entzug der Betriebsbewilligung bestärkte das BVGer seinen Entscheid im August 2012 und verlangt vom UVE… -> mehr

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