(Prämienverbilligungsinitiätive)
Was will die Initiative?
Die Prämienverbilligungsinitiative setzt die maximale Krankenkassenprämie für die Grundversicherung auf 15% des anrechenbaren Einkommens fest.
Warum ist diese Initiative nötig?
Der Kantonsrat hat Ende Oktober 2011 die Prämienverbilligungen massiv gekürzt. Bis jetzt galt das Sozialziel: Kein Haushalt zahlt mehr als 12% des Einkommens für Krankenkassenprämien. Neu wird die Prämienverbilligung als Finanzziel formuliert. Im Jahr 2012 muss 17.5% des Einkommens für Prämien aufgewendet werden. Dieser Anteil ist nach oben offen und wird voraussichtlich jedes Jahr erhöht. Betroffen sind Familien, mittelständische Haushalte sowie Rentnerinnen und Rentner. Dieser Sozialabbau ist unverantwortlich.
Die Prämienverbilligung ist eine sinnvolle Massnahme
Krankenkassenprämien sind Kopfprämien, also vom Lohn unabhängig. Das ist unsozial und weltweit einzigartig. Durch die Prämienverbilligung wird ein Ausgleich geschaffen werden. Bei der Einführung des KVGs (Krankenversicherungsgesetz) setzte der Bund das Sozialziel fest: kein Haushalt zahlt mehr als 8% des anrechenbaren Einkommens für die Krankenkassengrundprämien. Dieses Sozialziel wurde vom Kanton stetig nach oben korrigiert. Mit der Initiative wird das Sozialziel auf 15% festgesetzt. Für Familien, mittelständische Haushalte und Rentnerinnen und Rentner ein Höchstmass der finanziellen Belastung.
Zahlenbeispiel zum Vergleich
Familie mit 2 Kindern (anrechenbare Prämie pro Jahr: Fr. 10‘872.–)
Reineinkommen
|
Prämienverbilligung | Differenz
Initiative zu neu ab 2012 |
||
bis 2011 | neu ab 2012 | Initiative | ||
Fr. 50‘000 | Fr. 5‘540 | Fr. 4‘987 | Fr. 5‘862 | Fr. 875 |
Fr. 60‘000 | Fr. 4‘344 | Fr. 3‘237 | Fr. 4‘362 | Fr. 1‘125 |
Fr. 70‘000 | Fr. 3‘144 | Fr. 1‘487 | Fr. 2‘862 | Fr. 1‘375 |
Fr. 80‘000 | Fr. 1‘944 | Fr. 0 | Fr. 1‘362 | Fr. 1‘362 |
Unterschriftenbogen herunterladen -> Initiativbogen_Praemienverbilligung
Rückseite und Argumentarium -> Rueckseite Initiativbogen Praemienverbilligung