Ausbildung vernichten? ALV-Gesetz –Nein!

Ausbildung ist teuer. Nach erfolgreichem Abschluss müssen junge Leute die Möglichkeit haben, im gelernten Beruf Erfahrungen zu sammeln. Beides zusammen ist die beste Prävention gegen Arbeitslosigkeit und Voraussetzung für den erwünschten lebenslangen, sicheren Arbeitsverdienst.

Viele KMU zeigen grosses Engagement in der Berufsbildung. Staat und Wirtschaft setzen bedeutende Mittel und personelle Ressourcen ein, um den meisten Jugendlichen eine Lehrstelle zu vermitteln. Den Betrieben ist es oft nicht möglich, ihre ausgebildeten jungen Leute nach der Lehre weiter anzustellen. Werden sie nach der Lehre für eine kurze Zeit arbeitslos, müssen sie mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes neu jede Art von Arbeit annehmen. Frisch Ausgebildete, die nicht in ihrem Beruf arbeiten können, sind aber bekanntlich rasch „weg vom Fenster“. Das heisst im Klartext, dass ihre kostspielige berufliche Ausbildung innert kürzester Zeit ihren speziellen Wert verliert. Das persönliche und finanzielle Engagement der Betriebe sowie die für die Ausbildung eingesetzten Steuergelder werden dadurch teilweise vernichtet. Die Revision des Gesetzes bewirkt ausserdem, dass die besser Ausgebildeten die Schwächeren auf dem Arbeitsmarkt verdrängen. Als Folge davon werden die Sozialämter belastet und die Gemeinden zur Kasse gebeten. Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zahlen somit die Jugendlichen und die Gemeinden die Zeche für Wirtschaftskrisen.

Verwehren wir den jungen Leuten nicht den Zugang zu einem erfolgreichen Berufsleben! Als Berufsschullehrerin kenne ich diese Problematik der Jugendlichen bestens. Ich stimme deshalb am 26. September 2010 mit Überzeugung  NEIN zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.

Martina Munz, Kantonsrätin

Schule GeGa

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