Leserbrief zur Volksabstimmung vom 7. März von Hans Jürg Fehr. – Rentenklau bedeutet, dass zu viel von dem Geld, das sich die Versicherten ersparen, in die Kassen der Versicherungsgesellschaften fliessen. Der Rentenklau hat viele Gesichter. Eines davon sind die überrissenen Verwaltungskosten. Die AHV verrechnet für die Vermögensverwaltung nur etwa 25 Franken pro Kopf und Jahr. Die Lebensversicherungen verlangen 770 Franken, 25 Mal mehr! Nun sagt man, das sei Birnen mit Äpfeln verglichen, weil erste Säule und zweite Säule nicht das Gleiche seien. Vergleichen wir also Birnen mit Birnen, vergleichen wir die Verwaltungskosten der autonomen Pensionskassen mit denen der Lebensversicherungen, die in sogenannten Sammelstiftungen ebenfalls Pensionskassengelder verwalten. Die Autonomen machen es zum halben Preis. Würden die Lebensversicherungen so kostenbewusst arbeiten wie die autonomen Kassen, stünden jährlich 650 Millionen Franken mehr für Renten zur Verfügung.
Ein anderes Gesicht des Rentenklaus ist die ungesetzliche Gewinnabschöpfung zu Lasten der Versicherten. Die Versicherungsgesellschaften kassieren nämlich nicht zehn Prozent vom Gewinn, wie es im Gesetz heisst, sondern zehn Prozent vom Umsatz, den sie mit den ihnen anvertrauten Spargeldern erzielen. Das ist ein krasser Missbrauch, der die Versicherten jährlich ebenfalls hunderte von Millionen Franken kostet.
Bevor die Renten um hundert Franken pro Monat gesenkt werden, sollen erst einmal die überrissenen Verwaltungskosten gesenkt und die ungesetzlichen Gewinnentnahmen unterbunden werden. Wenn es keinen Rentenklau mehr gibt, braucht es auch keinen Rentenabbau.
Hans-Jürg Fehr, Schaffhausen