Die IV braucht unsere Unterstütung

IV-Leistungen für betroffene Menschen sichern

JA zur soliden Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung (IV) ist eines unserer wichtigsten Sozialwerke. Ihre Leistungen

sichert behinderten Menschen ihre Lebensgrundlage oder ermöglicht ihnen die

berufliche Integration. Das soll auch in Zukunft so sein: Stimmen wir am 27. September

JA zur massvollen Zusatzfinanzierung und sichern damit Leistungen für rund 250’000

Personen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind starke Sozialwerke umso

wichtiger. Zudem stärken wir so die AHV-Renten, weil die Vorlage die Kassen von IV und

AHV trennt.

1. JA zur langfristigen Sicherung der Leistungen an Behinderte

Die Invalidenversicherung ist seit Jahren hoch verschuldet. Momentan fehlen rund 13

Milliarden Franken. Es braucht dringend Massnahmen. Mit der auf sieben Jahre befristeten

Zusatzfinanzierung ab 2011 verhindern wir, dass das Loch jährlich um weitere 1,4 Milliarden

Franken wächst. Dafür ist eine massvolle Erhöhung der Mehrwertsteuer vorgesehen. Dies

trägt dazu bei, dass diese wichtige Sozialversicherung ihren Auftrag erfüllen kann. Invalidität

kann jede und jeden treffen. Im Gegenzug für Leistungskürzungen bei der letzten IV-Revision

hat man dem Volk versprochen, die IV-Sanierung an die Hand zu nehmen. Nun gilt es,

dieses Versprechen einzulösen.

2. Ein JA zur IV-Zusatzfinanzierung sichert auch unsere AHV-Renten

Die Vorlage bremst nicht nur das weitere Schuldenwachstum der IV. Sie sichert gleichzeitig

auch unsere AHV-Renten. Denn die Vorlage sieht vor, dass die IV und AHV neu in

getrennten Kassen geführt werden. Heute sorgt die rentable AHV dafür, dass die IV-

Leistungen ausgezahlt werden. Mit dem Risiko, dass die defizitäre IV die AHV aushöhlt und

damit mittelfristig unsere Altersrenten gefährdet. Mit einem JA zur IV-Zusatzfinanzierung wird

deren weitere Verschuldung gestoppt und die IV von der AHV entkoppelt.

Darum geht es

Die IV ist seit Jahren hoch verschuldet. Ihr Defizit beträgt heute rund 13 Milliarden Franken.

Und wird täglich um 4 Millionen Franken grösser. Das gefährdet das Sozialwerk IV und die

Leistungen an die rund 250’000 Personen, die auf Unterstützung angewiesen. Mit der

befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer erhält die IV dringend notwendige

Zusatzeinnahmen. Die Erhöhung auf der Einnahmeseite ist sozial tragbar: Die zusätzlichen

Kosten für Güter des täglichen Bedarfs belaufen sich bei einem Haushalt mit einem

Einkommen von 4‘600 Franken auf 6.60 Franken pro Monat. Zur Sanierung ist eine auf

sieben Jahre befristete, stufenweise Erhöhung der Mehrwertsteuer unumgänglich. Der

Normalsatz wird dabei um 0,4 Prozentpunkte von 7,6 auf 8,0 Prozent erhöht. Für die Güter

des täglichen Bedarfs und die Hotellerie gelten kleinere Erhöhungen (0,1 bzw. 0,2 Prozent).

Bei der Lösung über die Mehrwertsteuer handelt es sich um einen Kompromiss, den die SP

zum Wohl der Sicherung von IV- und AHV-Renten mitträgt.

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