Von Grossstadtrat Urs Tanner – Die stärkste Partei der Schweiz, die nach Deregulierung schreit, siehe Pandemie, reguliert hier ein Nicht Problem gegen ca. 30 Frauen und schafft viele Neue!
Gehört es nicht gerade zu unserm Selbstverständnis, dass individuelle Handlungen normalerweise nur dann verboten werden, wenn sie Dritte gefährden? Burka und Nikab mögen Zumutungen für uns sein, Schaden zufügen tun sie uns nicht.
Ist es nicht ein Fortschritt, dass wir aufgehört haben, Dinge zu verbieten, nur weil sie gegen das sittliche Empfinden verstossen, wie früher die Homosexualität?
Eine Partei, für die Vergewaltigung in der Ehe lange nicht strafbar war, und eine Partei, die das neue Eherecht bekämpfte, braucht uns nicht den Feminismus zu erklären.
Wer einer Person zur Nikab zwingt kann heute schon bestraft werden!
Ein Treppenwitz der rechtlich lausigen Formulierung der Initiative:
Denn das Ausführungsgesetz müsse Ausnahmen enthalten, und zwar «ausschliesslich für Gründe der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums». So weit, so klar.
Oder doch nicht? Was wäre künftig mit Maskottchen, die im Sport die Zuschauer unterhalten, Werbubg machen oder als Sünneli für die SVP auftreten? Was ist mit beliebten Kinderfiguren wie Globi oder Murmi? Was mit Strassenkünstlern – maskierten Pantomimen oder Clowns – und Halloween-Masken? Wäre verboten laut Bundesamt für Justiz! (Halloween ging wahrscheinlich noch knapp, obwohl nicht wirklich einheimisches Brauchtum…)
In einer schriftlichen Kurzexpertise macht es zunächst einmal deutlich, dass das Verbot nicht direkt anwendbar wäre und es gesetzliche Ausführungsbestimmungen brauchte. Die Umsetzung wiederum wäre Sache der Kantone. Es gäbe am Ende also 26 verschiedene Gesetze zum «Burkaverbot» und keinesfalls «eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz, wie es die Initiantinnen und Initianten suggerieren», schreibt das Bundesamt für Justiz.
Dieser Unsinn hat sich Ihr Nein ehr und redlich verdient.
Urs Tanner, SH