Frei zum Abschuss: Jagdgesetz

Leserbrief zur eidg. Abstimmung vom 27.9.2020: Jagd- und Schutzgesetz – Der Wolf gehört zum Alpenraum wie das Murmeli und der Bartgeier. Er wurde jedoch gnadenlos ausgerottet. Als er verschwand, ging mit ihm auch das Wissen über den Herdenschutz vergessen. Das Argument, der Wolf würde grosse Schäden verursachen, ist massiv übertrieben. Nur wenige Tiere werden vom Wolf gerissen und fast keine aus Herden mit Herdenschutz. Der Bund entschädigt sogar Landwirtschaftsbetriebe für gerissenen Tiere und finanziert auch den Herdenschutz mit. Hingegen hilft der Wolf im Berggebiet den Schutzwald gesund zu erhalten. Von Förstern ist er deshalb gern gesehen.  

Es mutet als verkehrte Welt an, wenn behauptet wird, mit dem neuen Jagdgesetz werden wilde Tiere besser geschützt. Sämtliche Umwelt- und Tierschutzorganisationen empfehlen ein Nein zum Gesetz. Mit dem neuen Jagdgesetz dürfen geschützte Tier «präventiv» abgeschossen werden, bevor sie einen Schaden anrichten. Neu erteilt der Kanton die Bewilligung und nicht mehr der Bund, auch Herdenschutzmassnahmen sind nicht mehr Pflicht. Die Ausrottung von Wolf, später auch von Luchs und des in Schaffhausen beliebten Bibers wäre die Folge des neuen Gesetzes. 

Von fernen Ländern verlangen wir, dass ihre Wildtiere wie Elefanten, Orang-Utan und Raubkatzen besser zu schützen. Kehren in der Schweiz unsere einheimischen Wildtiere zurück, wird sofort der Ruf nach Eliminierung laut. Von Schutz ist beim neuen Jagd- und Schutzgesetz nicht viel übriggeblieben. Für einen zeitgemässen Artenschutz: Nein zum Jagd-Gesetz.

6.9.2020 Martina Munz, Nationalrätin

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