Nein zur goldenen Giesskanne für Wohlhabende

Leserbrief zur eidg. Abstimmung vom 27.9.2020, 

Eigentlich wollte der Bundesrat den Kinderdrittbetreuungsabzug in der direkten Bundessteuer erhöhen, damit die Erwerbsquote von gut qualifizierten Frauen in wohlhabenden Verhältnissen verbessert wird. Gut situierte Familien können in der Regel keine Kita-Ermässigungen geltend machen, dafür hätten sie bei der Bundessteuer profitiert. Die Steuerausfälle von rund 10 Millionen Franken wären über die höhere Erwerbsquote überkompensiert worden. So weit so gut. Nun wurde die Vorlage komplett auf den Kopf gestellt. Statt 10 Millionen Franken Steuerausfall ist neu mit 380 Millionen zu rechnen. Und dies völlig wirkungslos. Nur bestverdienende Familien könnten von dem Steuerrabatt profitieren. Ein Zwei-Verdiener-Ehepaar mit zwei Kindern und einem Einkommen von 110’000 Franken erhält noch keinen einzigen Steuerfranken Rabatt! Für den Kanton Schaffhausen hätte die Vorlage einschneidende Folgen, er müsste mit Mindereinnahmen der direkten Bundessteuer von rund 800’000 Franken rechnen. Dieses Geld könnte er gewinnbringend in eine wirksame Familienpolitik investieren. Sogar der Arbeitgeberverband muss der SP beipflichten. Besser wäre das Geld in den Ausbau von familienergänzenden Betreuungsangeboten zu investieren. Der Kanton Schaffhausen würde damit gewaltig an Wettbewerbsfähigkeit für junge Familien gewinnen. Durch die Krise gibt es viele notleidende Betriebe und Familien. Jetzt ist nicht die Zeit für Zückerli. Sagen auch Sie am 27.9.2020 Nein zum Kinderdrittbetreuungsabzug.

23.7.2020; Martina Munz, Nationalrätin

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