Für ein neutrales Ratspräsidium, keine Machtballung


Mit zwei Verfahrenspostulaten will Fraktionschef Urs Tanner mehr parteipolitische Unabhängigkeit des Ratspräsidenten/der Ratspräsidentin und die Machtkonzentration durch in der Miliz-Politik nicht vorgesehene Machtballungen durch Ämterkumulation stoppen.

  1. ‘Ratspräsidium pur

Die Unterzeichnenden ersuchen Sie höflichst, den nachfolgenden Vorstoss auf die Traktandenliste des Grossen Stadtrates aufzunehmen:

Die Geschäftsordnung regelt das Präsidium in Artikel 13 folgendermassen:

1 Die Präsidentin oder der Präsident des Grossen Stadtrats 

a) leitet die Verhandlungen des Rats und sorgt für die Einhaltung dieser Geschäftsordnung 

b) informiert über die den Rat betreffenden Belange 

c) führt zusammen mit der Ratssekretärin oder dem Ratssekretär die rechtsverbindliche Unterschrift für den Rat

d) führt die Geschäfts- und Terminkontrolle 

e) vertritt den Rat nach aussen und bezeichnet im Verhinderungsfall diejenigen Personen, die den Rat an Veranstaltungen vertreten 

Unsere Forderung ist inhaltlich nichts Neues, wurde meistens so gehandhabt und soll jetzt eben Gesetz werden. Das höchste Amt in der Stadt Schaffhausen soll möglichst unabhängig, neutral und fokussiert geführt werden. Wer dieses Amt anstrebt soll sich ein Jahr lang darauf konzentrieren dürfen.

Antrag: Der Artikel 13,1 der Geschäftsordnung sei wie folgt zu ergänzen:

Buchstabe f: darf im Amtsjahr keiner Kommission des Grossen Stadtrates angehören.    (Gemeint sind Kommissionen, wie in Art. 19 bis 22 der GO aufgeführt)

Verfahrenspostulat: Keine Machtballung / 3 Kommissionen reichen!

Die Unterzeichnenden ersuchen Sie höflichst, den nachfolgenden Vorstoss auf die Traktandenliste des Grossen Stadtrates aufzunehmen:
Keine Machtballung / 3 Kommissionen reichen!

Es soll keine ungesunde Machtballung geben, wir sind 36 Mitglieder, 3 Kommissionen pro Mitglied muss reichen. Es gibt ein wenig die Tendenz zu halben “Berufspolitikern”, welche auf allen Staatsebenen Aemtern anhäufen. Das ist nicht verboten, aber wir sind mit 36 Mitgliedern genug Parlamentarierinnen und Parlamentarier, um die Arbeit vernünftig zu schultern.

Gerne bringe ich hier ein Beispiel aus der Schaffhauser Kantonsgeschichte, Band 2, S. 708:

“Heinrich Ammann (1820 -1867) begann sein ungestümes politisches Wirken als Redaktor und Jurist.Seine vorwärtsstürmende “Schaffhauser Zeitung” war 1845 – 1852 mit spritzer Feder in radikal-liberalen Geist verfasst.(…)Im Kanton und in der Stadt Schaffhausen gab es kaum ein Amt, das Heinrich Ammann nicht übernommen hätte. Er war Staatsanwalt und Appelationsgerichtspräsident, National –und Ständerat, Kantonsrat und Regierungsrat, Stadtrat, Stadtschulrat und Stadtpräsident, zum Teil gleichzeitig und mehrmals. (…)Von der Vielgeschäftigkeit offensichtlich aufgezehrt, starb er mit 47 Jahren.”

Antrag: Die Geschäftsordnung sei wie folgt zu ergänzen:

Kein Ratsmitglied darf in mehr als 3 Kommissionen gleichzeitig sein.

(Gemeint sind Kommissionen, wie in Art. 19 bis 22 der GO aufgeführt)                                                       

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