Kleine Anfrage von Fraktionschef Urs Tanner – Gerne zitiere ich den TA vom 23.3.19:
«Ist es Arbeitszeit, wenn sich ein Arbeitnehmer auf Geheiss des Arbeitgebers umkleiden muss? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Gewerkschaft VPOD und die Zürcher Spitäler, sondern auch zahlreiche Branchen seit Monaten. Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) als oberste Aufsichtsbehörde für den Vollzug des Arbeitsgesetzes die Frage beantwortet. Bereits Ende Februar passte das Seco die Wegleitung zum Arbeitsgesetz an. Diese interpretiert das Gesetz aus Sicht des Seco. Darin steht zur Arbeitszeit nun: «Im Zusammenhang mit Umkleiden/Ankleidung gilt somit all das als Arbeitszeit, was obligatorisch Teil des Arbeitsprozesses ist: (…) Anziehen von Überzugskleidern oder steriler Arbeitskleidung…»
Frage: Wird diese Wegleitung des seco schon umgesetzt, und wenn nicht, wann?
Mit freundlichen Grüssen Urs Tanner