Leserbrief von Werner Bächtold – Terroristen und Jihadisten soll man mit der grösstmöglichen Härte, die unsere Gesetze vorsehen, bestrafen. Über diesen Grundsatz ist man sich in der Schweiz von rechts bis links einig. Aber darf man einen Menschen, der verurteilt ist, in ein Land ausschaffen, in dem ihm Folter oder gar die Todesstrafe droht? National- und Ständerat finden das ok. Unsere Bundesverfassung sagt klar nein dazu. In Artikel 25 steht wörtlich: «Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.»
Unser Parlament (und an vorderster Front der Schaffhauser Ständerat Thomas Minder) setzt sich über die Verfassung und zwingendes Völkerrecht hinweg. Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, und auch moralisch nicht zu rechtfertigen, Menschen in den fast sicheren Tod zu schicken. Wir werden so zu Folterknechten und unterstützen menschenverachtende, totalitäre Regimes!
Wir brauchen Gesetze, welche es erlauben, mit Extremisten so hart als möglich zu verfahren. Das wirkt abschreckend und stärkt die Sicherheit in unserem Land. Aber Menschen in den Tod schicken, geht gar nicht.
Werner Bächtold, Schaffhausen