Quartierbewohner first!

JA zur Quartierparkierungs-Verordnung

«Quartiere sind zum Wohnen da, Pendler gehören auf den Parkplatz»

Worum geht es?

• Mit der Vorlage «Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund in den Quartieren der Stadt Schaffhausen (Quartierparkierungsverordnung)» kommt es am 10. Februar 2019 zu einer wichtigen Weichenstellung.

• Die Quartierparkierungsverordnung regelt das Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund im Rahmen des gesteigerten Gemeingebrauchs. Damit soll ein praktikables Mittel geschaffen werden, das, wie in anderen Städten, dem angemessenen Schutz der Quartierbevölkerung vor übermässigem Parkierungsdruck insbesondere durch Pendlerinnen und Pendler gebührend Rechnung trägt.

• Mit der vorliegenden Verordnung soll für die Stadt Schaffhausen die Grundlage geschaffen werden, die Parkierungsproblematik in den Quartieren zu beheben.

• Da insbesondere das ganztägige Parkieren von Auswärtigen unterbunden werden soll, Anwohnerinnen und Anwohner sowie deren Besucherinnen und Besucher aber gleichzeitig nicht belastet werden sollen.

• Nachdem anfangs noch ein Pilotprojekt Breite angedacht war, soll die Quartierparkierung nun für das gesamte Stadtgebiet von Beginn an geregelt werden. Die gesamtheitliche Einführung soll auch das Verschieben des Verkehrs in andere Quartiere verhindern und zu mehr und schnellerer Akzeptanz beitragen.

• Aktuell verfügt die Stadt Schaffhausen über keine genügende gesetzliche Grundlage, die dem Parkieren auf öffentlichem Grund im Rahmen des gesteigerten Gemeingebrauchs gebührend Rechnung trägt.

• Diverse St.dte (wie z. B. Luzern, Bern, Thun, Frauenfeld, Liestal, Unterägeri) haben eine sogenannte Weisse Zone eingeführt, welche ebenfalls eine Parkscheibenpflicht mit Anwohnerbevorzugung vorsieht.

• Mit dem System der Parkraumbewirtschaftung mit Anwohnerbevorzugung kombiniert mit gebührenpflichtigen Parkfeldern soll der öffentliche Grund in den Quartieren in erster Linie den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung stehen, welche auf privatem Grund keine Parkiermöglichkeit zur Verfügung haben. Gleichzeitig steigt im eng begrenzten Stadtraum die Bedeutung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und Quartierstrassen werden insbesondere von Kindern als Begegnungs- und Spielraum genutzt. Deshalb soll Fremdparkierern durch Pendlerinnen und Pendlern das Parkieren in den Quartierstrassen verunmöglicht werden. Pendlerinnen und Pendler haben jedoch die Möglichkeit, auf öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkfeldern zu parkieren. Auf einzelnen Flächen werden deshalb neu Gebühren erhoben werden, welche moderat sein sollen.

• Die Fremdparkierung durch Pendlerinnen und Pendler sowie Dritte kann so eliminiert werden, da solchen bei einem üblichen Arbeitstag drei Stunden Parkierungsmöglichkeit nicht reichen.

Ihr Abstimmungskomitee

  • Urs Tanner, SP
  • Iren Eichenberger, Grüne
  • René Schmidt, GLP
  • Bea Will, AL
  • Nino Zubler, JUSO
  • Rainer Schmidig, EVP
  • Postadresse:

Komitee «Quartier first»: Urs Tanner, Webergasse 17, 8200 Schaffhausen

E-Mailadresse: info@rechtsberatung-tanner.ch

Spenden-Konto: PC Konto: 82-1638-6, SP Stadt Schaffhausen, am Platz 8, 8201 Schaffhausen

Vermerk (wichtig!): Quartier first

Liebe Schaffhauserin, Lieber Schaffhauser

Wir brauchen Ihre Unterstützung für die Abstimmung vom 10. Februar 2019 (Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund in den Quartieren der Stadt Schaff hausen / (Quartierparkierungsverordnung)

Download Bettelbrief Quartier first an alle Parteien

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